Jeder Selbstständige muss sich in Österreich versichern, seine Einkünfte versteuern, hat das Nachsehen im Krankheitsfall und ist generell etwas schlechter dran als ein Angestellter. Was ist denn dann für Prostituierte das Problem, die jetzt im Einzelfall besteuert werden sollen?

Eine ganze Menge ist anders, angefangen damit, dass es keine rechtliche Grundlage für Verträge gibt, weil die Bundesregierung es seit 2012 nicht schafft, ein diesbezügliches Urteil vom Obersten Gerichtshof in die Praxis umzusetzen. Und die Praxis sollte heißen: zum Schutz der Schwächsten. Denn wenn der Kunde heute abhaut, ohne zu zahlen, hat die Prostituierte nach wie vor keine Möglichkeit außer der "Hilfe" eines Zuhälters, an ihren Lohn zu kommen. Das Gleiche gilt für ihre Ausgaben: Ein Zimmer im Laufhaus kostet schon einmal 150 Euro am Tag. Eine Rechnung dafür gibt es aber nicht, also kann sie es nicht absetzen.

Die Steuern für ihre Arbeit nimmt der Staat aber mit Handkuss. Ebenso wie er zulässt, dass Prostituierte in jedem Bundesland andere Abgaben zahlen müssen und sogar für den verpflichtenden Arztbesuch geschröpft werden.

Wer als registrierte Sexarbeiterin in Österreich werkt, tut dies als Scheinselbstständige mit allen Nachteilen. Das ist schlichtweg Schikane. Unter dem Deckmäntelchen, es gehe ja nur um die beste Lösung für die Frauen, wird eine einheitliche Regelung und damit Rechtssicherheit seit Jahren hinausgezögert. Doch nur wer Rechte hat, ist stark. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 3.6.2014)