Wien – Jener Professor, der seine Studentinnen sexuell belästigt haben soll, ist nun von der Wirtschaftsuniversität Wien bis Ende 2019 ohne Bezüge karenziert worden. Das teilte die Sprecherin der WU dem STANDARD am Donnerstag mit. "Er ist in dieser Zeit nicht an der WU tätig."

Der scheidende Rektor Christoph Badelt hatte zuvor kritisiert, dass es ihm aufgrund des Beamtendienstrechts nicht möglich sei, den Professor zu entlassen. Er war zwar von der Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von vier Monatsbezügen verurteilt worden, durfte aber weiterhin lehren. Die Universität konnte ihn, weil er pragmatisierter Beamter ist, weder entlassen noch versetzen. Nun hat sie sich mit dem Mitarbeiter auf eine Karenzierung für vier Jahre geeinigt.

Laut dem Erkenntnis der Disziplinarkommission hat der Professor etwa eine Studentin am Busen berührt und einer ein Foto eines Penis mit dem Kommentar "Wo hast du Platz für mich, wo ich ihn reinrammen kann?" per E-Mail geschickt.

Der Vizerektor für Personal an der WU, Michael Meyer, bestätigt im Gespräch mit dem STANDARD, dass der Professor nach vier Jahren wieder auf seinen Posten zurückkehren kann. "Es ist aber die Frage, ob er das auch tun wird." Er habe auch die Möglichkeit, sich noch einmal für sechs Jahre karenzieren zu lassen.

Vizerektor kritisiert "antiquiertes Dienstrecht"

Seitens der Universität habe man den Professor dazu gedrängt, einer Karenzierung zuzustimmen. "Er hat eingesehen, dass eine weitere Arbeit für die betroffenen Frauen und auch für ihn selbst extrem belastend wäre." Der Universität wäre es natürlich lieber gewesen, wenn der Professor sie ganz verlassen hätte, aber "man muss auch verstehen, dass er seinen Beamtenstatus nicht aufgeben will".

Die Möglichkeit der Entlassung gebe es aufgrund des "antiquierten Dienstrechts" nicht, sagt Meyer. Darin sei keine Regelung für solche Vergehen vorgesehen. "Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, das zu ändern." Dieses Problem werde aber in Zukunft ohnehin geringer, da Mitarbeiter an Universitäten nicht mehr als Beamte angestellt werden.

Die unabhängige Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums hätte allerdings sehr wohl die Möglichkeit gehabt, den Professor zu entlassen. Das Disziplinarrecht sieht vor, dass bei Dienstpflichtverletzungen – die stattgefunden haben – auch Entlassungen möglich sind. Trotzdem hat sich die Kommission gegen diese Höchststrafe entschieden.

Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) will in einer Anfrage vom Wissenschaftsministerium wissen, warum der Disziplinaranwalt keine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt hat. "Dann hätte der Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz entschieden", sagt ein Sprecher der Studentenvertretung.

Kein Grund für Entlassung

Vizerektor Meyer sagt, dass die sexuelle Belästigung des Professors laut den Rechtsexperten der WU, aber auch der Disziplinarkommission des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums – abgesehen von den Dienstpflichtsverletzungen – strafrechtlich nicht relevant war. "Sonst hätte Strafanzeige erstattet werden müssen. Aber das Sexualstrafrecht ist hier nach wie vor zahnlos." Den Namen des Professors darf Meyer aufgrund des Amtsgeheimnisses weiterhin nicht nennen. (Lisa Kogelnik, 24.9.2015)