Elisabeth Winkelmeier-Becker ist für eine vorzeitige Abschaffung von Paragraf 104a, aber nicht von Paragraf 103.

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Berlin – Unmittelbar vor ihrer Türkei-Reise hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr eigenes Vorgehen in der Böhmermann-Affäre teilweise als Fehler bezeichnet. "Ich ärgere mich darüber, dass ich am 4. April von 'bewusst verletzend' gesprochen habe", sagte Merkel am Freitag in Berlin. Sie werde auf ihrem Besuch mit den EU-Spitzen am Samstag in der Türkei das Thema Menschenrechte ansprechen. Dort soll sie auch Ministerpräsident Ahmet Davutoglu treffen. Hauptthema soll das gemeinsame Vorgehen der Europäischen Union und der Türkei in der Flüchtlingskrise sein.

An der Debatte über den Majestätsbeleidigungsparagrafen 103 des deutschen Strafgesetzbuches beteiligt sich nun auch Bundespräsident Joachim Gauck. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk nennt Gauck den Diskurs zur Abschaffung des Paragrafen ein "bisschen kurzatmig" und rät zu einer "Phase des Nachdenkens und der Abwägung". Zum ebenfalls hinterfragten Paragrafen 90, der den Bundespräsidenten vor "Verunglimpfung" schützen soll, meint der Präsident, er brauche keine "Lex Gauck", gibt aber zu bedenken, "dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient."

"Lex Böhmermann"

Bei der Verkündung der Ermächtigung zur Strafverfolgung des TV-Satirikers Jan Böhmermann wegen der "Schmähkritik" am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zugleich den Paragrafen 103 für "entbehrlich" erklärt und seine Abschaffung bis 2018 angekündigt. Die Ermächtigung erteilte sie gegen den Willen ihres Koalitionspartners SPD. Nun setzen sich sowohl die SPD-regierten Bundesländer als auch Justizminister Heiko Maas für eine beschleunigte Abschaffung des Paragrafen ein.

Dies kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zum STANDARD: "Es ist nicht überzeugend, ein Gesetz zu streichen, weil einem die Geltung im konkreten Fall nicht passt. Deshalb wollen wir keine 'Lex Böhmermann'." Mit einer "materiellen Rechtsänderung nach Belieben" mache man sich angreifbar und tue dem Rechtsstaat keinen Gefallen, so die CDU-Abgeordnete.

CDU will lieber Paragrafen 104a abschaffen

Für einen Eingriff beim Paragrafen 104a, der 103 ergänzt und die Bundesregierung verpflichtet, eine Strafverfolgung erst zu ermächtigen, ist die Union jedoch bereit: Eine Änderung würde hier nur für zukünftige Fälle gelten, so Winkelmeier-Becker. "Einen Bedarf für eine vorgeschaltete und – wie wir jetzt erleben – immer missverständliche 'Ermächtigung' sehe ich nicht", meint die Abgeordnete, in Zukunft müsse eine Entscheidung der unabhängigen Justiz am Anfang stehen.

Merkel aus dem Schneider

Der Grund für den Vorschlag liegt auf der Hand: Die Abschaffung des Paragrafen 104a bei Beibehaltung von Paragraf 103 würde jedenfalls bedeuten, dass Merkel aus dem Schneider wäre, falls es erneut zu einer Situation wie durch das Strafersuchen der türkischen Regierung kommt – dann müsste die Justiz entscheiden und nicht mehr die Politik.

Eine Parallele zieht Winkelmeier-Becker von Paragraf 104a zur Strafverfolgung von Mitgliedern des Bundestages: "Ähnlich diskutieren wir auch hinsichtlich der Immunität von Abgeordneten, die Ermittlungen bisher von einer vorherigen Entscheidung des Bundestags abhängig macht."

Dass im Fall Böhmermann dem Satiriker durch den Paragrafen 103 ein höheres Strafmaß droht, stelle kein Problem dar: "Ich gehe nicht davon aus, dass auch nur das Strafmaß des Paragrafen 185 StGB annähernd ausgereizt wird", meint Winkelmeier-Becker. Einen Alleingang der SPD in dieser Angelegenheit erwartet die Abgeordnete jedenfalls nicht: "Es entspricht dem Koalitionsvertrag, nur gemeinsam abzustimmen", sagt Winkelmeier-Becker.(Michael Vosatka, 22.4.2016)