Wien – Im Vorjahr hat es österreichweit 986 Verurteilungen wegen Vergehen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (Paragraf 201–Paragraf 220b StGB) gegeben. Neben 963 Männern wurden von den Gerichten 23 Frauen schuldig erkannt. Der Großteil der Gewalttäter – nämlich 79,3 Prozent – waren österreichische Staatsbürger, geht aus dem Tätigkeitsbericht der Strafjustiz für 2015 hervor.

782 Verurteilte besaßen demnach die österreichische Staatsbürgerschaft, 204 waren Nichtösterreicher. Von diesen stammten 89 (9 Prozent) aus dem EU-Raum, 32 (3,2 Prozent) aus dem ehemaligen Jugoslawien und 31 (3,1 Prozent) aus der Türkei. Am 1. Jänner 2016 lebten laut Daten der Statistik Austria insgesamt 1.267.674 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Österreich. Das entsprach einem Anteil von rund 14,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

Schuldsprüche wegen Vergewaltigung rückläufig

Rückläufig sind die Verurteilungen wegen Vergewaltigung. Diese sind in absoluten Zahlen von 140 im Jahr 2013 und 126 im darauf folgenden Jahr auf zuletzt 117 gesunken. Ebenfalls zurückgegangen sind Schuldsprüche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Nach 114 bzw. 105 in den Jahren 2013 und 2014 verzeichnete man im Vorjahr 97 Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe auf Kinder, die noch keine 14 Jahre alt waren.

Angestiegen sind demgegenüber die Verurteilungen wegen geschlechtlicher Nötigung, die sich von 34 im Jahr 2014 auf 51 erhöht haben. Deutlich mehr Urteile wurden wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger gefällt. Hier setzte es 2015 314 Schuldsprüche nach 244 im vorangegangenen Jahr.

Anwältin Steiner: Anklagebehörden mitunter untätig

Die Betreuerinnen von Opfern von sexueller Gewalt sind mit der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zusehends unzufrieden. "Für Frauen, die sich bei uns melden, ist eine Hauptverhandlung gegen den Täter die Ausnahme. Im Regelfall kommt nach einer Anzeige nichts raus", meint Ursula Kussyk vom Verein Notruf, der seit 1982 von sexueller Gewalt betroffene Frauen und Mädchen berät.

Die Ursache dafür sehen Kussyk und die auf juristische Prozessbegleitung spezialisierte Wiener Rechtsanwältin Barbara Steiner vor allem bei den Staatsanwaltschaften. Während die Polizei durchaus engagiert vorgehe, sei bei den Anklagebehörden, die seit der StPO-Reform 2008 das Ermittlungsverfahren leiten, oft eine gewisse "Unwilligkeit" feststellbar, beklagt Steiner. Ist bei Anzeigen gegen die sexuelle Integrität keine glasklare Beweislage gegeben, wird die Glaubwürdigkeit der Opfer grundsätzlich infrage gestellt. Dann sei die Justiz oftmals nicht bereit, "indirekte Zeugen zu befragen, im Umfeld zu ermitteln und so die Puzzle-Teile zusammenzutragen, die für eine Gesamtbeurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlich sind, wenn Aussage gegen Aussage steht. Es ist oft kein Interesse da, sich eingehender damit auseinanderzusetzen".

Verein Notruf: "Im Regelfall kommt nach einer Anzeige nichts raus"

Die Chancen, dass eine angezeigte Vergewaltigung oder geschlechtliche Nötigung zu einer Anklage führt und damit bei Gericht landet, stehen gut, wenn sichtbare Verletzungen zurückbleiben. "Es muss Blut fließen. Blaue Flecken reichen nicht. Es muss mehr sein", weiß Notruf-Mitarbeiterin Kussyk. Wenn ein Verdächtiger aufgrund einer jeweils identen Vorgangsweise oder sichergestellter DNA-Spuren für mehrere Übergriffe infrage kommt, bekommen die Ermittlungen zusätzlichen Schwung. Immer ist das allerdings auch nicht der Fall. "DNA-Spuren werden manchmal gar nicht ausgewertet", berichtet Anwältin Steiner.

Bei von sexueller Gewalt betroffenen Frauen handelt es sich regelmäßig um Personen, die bis dahin noch keinen Kontakt mit Polizei und Gerichten hatten. Umso wichtiger ist für sie, dass sie korrekt behandelt werden, gibt die juristische Prozessbegleiterin Iris Dullnig zu bedenken: "Wenn am Ende das Verfahren eingestellt wird, ist das okay, sofern ein ordentliches Ermittlungsverfahren geführt worden ist."

Kritik an zu schnell eingestellten Verfahren

Oft würden die Staatsanwaltschaften aber bei Zweifeln an der Täterschaft gleich einstellen und damit die gerichtliche Beweiswürdigung vorwegnehmen, wozu sie gesetzlich nicht ermächtigt sind, merkt Anwältin Steiner an: "Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Zweifelsgrundsatz anzuwenden. Das obliegt ausschließlich den Gerichten."

Eine weitere Praxis bei den Anklagebehörden stößt den Expertinnen ebenfalls sauer auf. Obwohl die Beweissituation bei Sexual-Delikten schwierig sei, würden Verfahren immer wieder mit kurzen, formelhaften Sätzen und ohne ausführliche Begründung eingestellt, ohne dass der Verdächtige mit den gesamten Beweisergebnissen konfrontiert wird. "Für jemanden, der sexuelle Gewalt erlebt und angezeigt hat, ist es essenziell, zumindest eine ordentliche Begründung zu bekommen, wenn die Anzeige zurückgelegt wird", meint Steiner (APA, red, 13.7.2016)