Wien – Die von den Grünen unterstützte Klage gegen die rechte Monatszeitschrift "Aula" hat einen ersten Erfolg gezeitigt: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach dürfen Häftlinge des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen nicht mehr als "Massenmörder" oder "Landplage" bezeichnet werden, wie dies in einem "Aula"-Artikel geschehen ist.

Die Grazer Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich ein Verfahren gegen die "Aula" mit der Begründung eingestellt, es sei "nachvollziehbar", dass die 1945 befreiten Häftlinge aus dem KZ Mauthausen eine "Belästigung" für die Bevölkerung darstellten. Außerdem hätten sich unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befunden.

Die Grünen protestierten gegen diese Begründung und legten juristisch nach. Gemeinsam mit Befreiten des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen wurde eine zivilrechtliche Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung eingebracht.

Auch auf Unterlassung dieser Behauptung wurde geklagt. Laut einem Urteil vom 5. August, das der APA vorliegt, ist es bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptverfahren verboten, "die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die ehemaligen Häftlinge/Befreiten des KZ Mauthausen, dessen Neben-/Außenlagern oder anderer Konzentrationslager seien Massenmörder und/oder für die Bevölkerung eine Landplage gewesen und/oder haben das Land raubend und plündernd, mordend und schändend geplagt und schwerste Verbrechen begangen". (APA, 12.8.2016)