16 Prozent der BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind alleinerziehend, 90 Prozent der Alleinerziehenden in Österreich sind Frauen.

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"Die Mindestsicherung ist für viele Alleinerziehende das letzte soziale Netz, das dafür sorgt, dass die Familie ein Mindestmaß an Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Schulartikel et cetera zur Verfügung hat", sagt Gabriele Fischer, Vorsitzende der Plattform für Alleinerziehende (ÖPA). Sie fordert eine Erhöhung der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf das Niveau der Armutsgrenze.

16 Prozent der BezieherInnen der Mindestsicherung sind alleinerziehend, 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. "Alleinerziehende leisten viel. Sie kümmern sich durch Betreuung, Erziehung, Bildung, Förderung und vor allem Fürsorge und Liebe um die zukünftigen TrägerInnen unserer Gesellschaft", sagt Fischer. Schaffen würden sie das oft nur durch Raubbau an den eigenen Kräften.

Mindestsicherung derzeit unter Armutsgrenze

Fast jede zweite Alleinerziehende in Österreich ist armutsgefährdet – und mit ihr ihre Kinder. Zahlen der Statistik Austria zufolge sind Ein-Eltern-Familien mit 42 Prozent Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung die am häufigsten von Armut betroffene Gruppe. Und das, obwohl alleinerziehende Frauen häufiger Vollzeit arbeiten als Mütter in Partnerschaften.

Die Erwerbstätigenquote bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 25 Jahren liegt laut Statistik Austria bei 73,1 Prozent. Davon arbeiten 55,7 Prozent in Teilzeit und 44,3 Prozent in Vollzeit. Zum Vergleich: Frauen in Paarfamilien mit Kindern unter 25 Jahren arbeiten zu 69,5 Prozent Teilzeit und zu 30,5 Prozent in Vollzeit.

Viele Alleinerziehende bräuchten die Mindestsicherung als Aufstockung ihres Einkommens, sagt Fischer. "Trotz Arbeit reicht sie für viele nicht, um sich das Leben mit ihren Kindern leisten zu können. Selbst mit der Mindestsicherung bleiben sie unter der Armutsgrenze."

Armut als strukturelles Problem

Dazu kommt, dass Alleinerziehende durch fehlende öffentliche Kinderbetreuungsplätze oft weniger arbeiten können. Betreuungspflichten für Kinder können einen der Gründe für den Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung darstellen. Weitere Gründe sind fehlende Gehalts- und Karrieresprünge, schlechter bezahlte "Frauenberufe" und der Gender Pay Gap. Ausbleibende Unterhaltsleistungen durch den anderen Elternteil verstärken die prekäre finanzielle Situation vieler Alleinerziehenden. (chrit, 28.9.2016)