Wien – Mit einer Patientenverfügung können Menschen eigenständig festlegen, welche medizinischen Behandlungen im Fall eines Unfalles oder einer unheilbaren Krankheit zu unterlassen sind. Einer Studie des Instituts für Ethik in der Medizin der Uni Wien zufolge verfügen aber nur vier Prozent der Österreicher über eine Patientenverfügung.
Weitere heikle Punkte, die bei Krankheit oder Unfällen relevant sein könnten, sind Vorsorgevollmacht, Organspende oder Sachwalterschaft. Um sich im Dschungel der Gesetze und Paragraphen zurecht finden zu können, hat nun der Verein für Konsumenteninformation (VKI) das Vorsorgebuch "Alles geregelt" veröffentlicht.
Orientierungshilfe
Schritt für Schritt zeigt das Buch, worauf Ratsuchende je nach Lebenssituation achten sollten – und wo sie bei Bedarf professionelle Unterstützung finden. Ebenso enthalten ist eine Formularsammlung für das anfertigen einer persönlichen Vorsorgemappe.
Zu Beginn des Buches wird die Frage danach gestellt, welche Vorsorgemaßnahmen für welche Lebenssituation und für wen sinnvoll sind. Schließlich macht es einen Unterschied, ob man alleine, in einer Partnerschaft, in einer Ehe, mit oder ohne Kind lebt.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sachwalter
Autor Manfred Lappe betont, dass eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich sehr empfehlenswert sei, da sich auch Lebensgefährten und Ehepaare nicht automatisch gegenseitig vertreten. Alleinstehende bzw. Alleinerziehende sollten beachten, dass sonst ein fremder Sachwalter eingesetzt wird. Eine Vorsorgevollmacht setzt aber immer voraus, dass Betroffene eine "Vertrauensperson" benennen können.
Eine Patientenverfügung ist laut Lappe für alle Lebensszenarien sinnvoll, wenn bestimmte Behandlungen und Verlängerungen des Sterbevorganges abgelehnt werden.
Eine Sachwalterverfügung ist ratsam, wenn man durch eine bestimmte Person vertreten sein will und keine Vorsorgevollmacht hat bzw. die Vorsorgevollmacht nicht weitgehend genug ist. Voraussetzung ist bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden aber, dass sie auf eine "Vertrauensperson" verweisen können.
Weitere Themen
Ein Widerspruch gegen die gesetzliche Vertretungsbefugnis für nächste Angehörige empfiehlt der Autor, wenn die Vertretung durch einzelne oder alle Familienangehörige abgelehnt wird.
In Österreich gilt die Regel, dass jeder Mensch ein Organspender ist und nicht gesondert einen Organspenderausweis beantragen muss, wie das etwa in Deutschland der Fall ist. Wer kein Organspender sein möchte, muss ausdrücklich seinen Widerspruch bekanntgeben, so Lappe. (red, 25.10.2016)