Die Höhe der Richtwerte ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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Knapp ein Monat ist seit dem VfGH-Urteil vergangen, welches das Verbot von Lagezuschlägen in Gründerzeitvierteln bestätigte. Die Beschwerde hinsichtlich der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Höhen des Richtwerts – im Burgenland liegt er bei 4,92 Euro, in Vorarlberg bei 8,28 Euro pro Quadratmeter – wurde vom VfGH gleichzeitig aus formellen Gründen abgewiesen.

Nun wagen jene Wiener Zinshausbesitzer, die sich zum "Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser" zusammengeschlossen haben, einen weiteren Vorstoß. "Es wurde eine neue Beschwerde mit allen formellen Verbesserungen an den VfGH übermittelt", berichtet Zinshausbesitzer Kaspar Erath.

Weitere Beschwerde

Er kündigte im Gespräch mit dem STANDARD zugleich einen "weiteren, ähnlich gelagerten Anlassfall" aus dem Kreis der Vereinsmitglieder an, bei dem ebenfalls gegen den Richtwert in Wien im konkreten Fall einer "Liegenschaft in zentraler Lage" Beschwerde eingelegt wird. "Bei uns sind aktuell einige Beschwerden in Sachen Mietrechtsgesetz anhängig", heißt es seitens des VfGH. "Im Schnitt" dauere ein solches Verfahren fünf Monate.

Die Zinshausbesitzer wollen wegen des Lagezuschlagsverbot-Urteils vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Dafür ist nach Veröffentlichung des Urteils sechs Monate Zeit. "Wir schieben das jetzt nicht auf die lange Bank", kündigt Erath an. (zof, 15.12.2016)