Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind.

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Wien – Seit Jahresbeginn gelten beim Unterhaltsvorschuss höhere Beträge. Sowohl der Höchstbetrag als auch die festen monatlichen Beträge wurden leicht angehoben.

Einen Unterhaltsvorschuss erhalten Alleinerziehende, die zu wenig oder gar keinen Unterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil erhalten. Die Justiz versucht dann, das Geld vom nicht zahlenden Elternteil zurückzubekommen.

Mit 1. Jänner wird der Höchstbetrag auf EUR 581,60 angehoben. Die monatlichen Festbeträge erhöhen sich um zwei Euro, und im Fall der Kinder, die bisher 376,00 erhielten, werden nunmehr 379,00 Euro überwiesen.

Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind.

Reform bleibt aus

Frauenorganisationen fordern seit längerem eine weitgehende Reform des Unterhaltsrechts: Unter anderem soll der Vorschuss laut Frauenring bis zum Ende der Ausbildung gezahlt werden und nicht wie derzeit mit dem 18. Geburtstag auslaufen. Die rot-schwarze Koalition hat sich auf eine Reform des Unterhaltsrechts geeinigt, bis jetzt wurde die Ankündigung aber nicht umgesetzt. (red, 2.1.2017)