Krank mit grippalem Infekt und beim gründlichen Autowaschen vor dem Haus? Vom Arbeitgeber zu einem bestimmten Arzt geschickt?Das muss nicht akzeptiert werden, schreibt Stephan Nitzl.

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Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung (oder eines Arbeitsunfalls) am Dienst verhindert, so ist er verpflichtet, dies seinem Arbeitgeber unverzüglich melden. Die Meldung muss allerdings weder persönlich erfolgen noch gibt es in der Regel besondere Formvorschriften für eine derartige Meldung. Es genügt üblicherweise ein Anruf, SMS, E-Mail oder dergleichen. Die Mitteilung eines Arbeitnehmer der bereits am Arbeitsplatz erschienen ist, dass er sich nicht gut fühle und daher zum Arzt geht und er im Krankenstand sei, falls er nicht wieder kommen würde, genügt für die Rechtsprechung jedoch nicht als Krankenmeldung. In einem derartigen Fall müsste sich der Arbeitnehmer nach dem Arztbesuch ausdrücklich krankmelden.

Was heißt "unverzüglich"?

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit hat – wie bereits erwähnt – unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet aus arbeitsrechtlicher Sicht wiederum "ohne schuldhaftes Zögern". Inwieweit eine Meldung unverzüglich erfolgt ist, ergibt sich aus dem Einzelfall, wobei hier Art und Schwere der Erkrankung, Zumutbarkeit der Krankmeldung, Telekommunikationsmöglichkeiten usw. zu berücksichtigen sind. Bei einer Erkältung ist eine sofortige Meldung jedenfalls zumutbar – wenn man hingegen aufgrund eines Unfalls ins Spital eingeliefert wurde und z.B. im Koma liegt wird jedenfalls auch eine Meldung zu einem späteren Zeitpunkt noch immer als ausreichend unverzüglich gewertet werden. Nur bei unverzüglicher Meldung des Krankenstandes bleibt in der Regel der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand erhalten.

Erfolgt die Meldung nicht oder verspätet (ohne dass ein objektiv wichtiger Grund vorliegt) besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Entgeltzahlung einzustellen. Neben der Meldung des Krankenstandes ist der Arbeitgeber berechtigt, darüber auch einen Nachweis in Form einer Bestätigung der Krankenkasse oder des Amts- oder Gemeindearztes zu verlangen. Der Arbeitgeber hat diese Krankenstandsbestätigung ausdrücklich jeweils im Einzelfall zu verlangen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, ab dem ersten Tag, eine derartige Bestätigung zu verlangen.

Jeder Arzt ist anzuerkennen

Hingegen ist es unzulässig, wenn der Arbeitgeber beispielsweise die Untersuchung durch einen von ihm genannten Arzt verlangt: Jede Bestätigung eines Vertragsarztes der Gebietskrankenkasse bzw. Amts- oder Gemeindearztes ist vom Arbeitgeber anzuerkennen. Auch hier gilt: Kommt der Arbeitnehmer der Pflicht zur Vorlage der Krankenstandsbestätigung nicht vollständig oder rechtzeitig nach, kann die Verabsäumung dieser Pflicht einen Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung zur Folge haben. Als Entlassungsgrund wird dies allerdings in der Regel nicht ausreichen.

Auch in der Zeit in der sich der Arbeitnehmer im Krankenstand befindet unterliegt er bestimmten arbeitsrechtlichen Pflichten. Er hat sich nämlich so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Hierbei hängt es von Art und Schwere der Erkrankung ab, in wie weit der Arbeitnehmer im Krankenstand seinen Besorgungen und eventuell auch Freizeitbeschäftigungen nachgehen kann. So wird es zu einer Pflichtverletzung führen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines grippalen Infekts krankgeschrieben ist, aber im Freien Arbeiten an seinem Pkw vornimmt. Wenn er jedoch notwendige Besorgungen erledigt, wird man nicht von einer Pflichtverletzung ausgehen können. Ganz allgemein kann aber geraten werden, den ärztlichen Anordnungen Folge zu leisten und kein Verhalten zu setzen, welches eine rasche Genesung verhindern oder verzögern könnte, um nicht seinen Arbeitsplatz in Gefahr zu bringen.

Krank im Urlaub

Was passiert bei Erkrankung während des Urlaubs? In diesem Fall unterbricht erst eine Krankheit die länger als drei Kalendertage dauert den Urlaub – Samstage, Sonntage oder Feiertage werden hier dazu gezählt. Wird daher ein Dienstnehmer, der eine Woche Urlaub hat am Donnerstag krank und dauert die Krankheit zumindest bis Sonntag, werden ihm Donnerstag und Freitag wieder als Urlaubstage gutgeschrieben. Dauert die Krankheit allerdings nur von Freitag bis Sonntag, gilt dieser Freitag als Urlaubstag. Darüber hinaus muss der Dienstnehmer auch eine im Urlaub auftretende Krankheit, sofern sie länger als drei Kalendertage dauert, dem Dienstgeber unverzüglich melden und spätestens bei Wiederantritt des Dienstes eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorlegen.

Achtung: Erkrankt ein Dienstnehmer im Ausland, so muss neben der ärztlichen Bestätigung auch eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden, dass der Arzt, der die Bestätigung ausstellte auch tatsächlich zur Ausübung des Arztberufes im jeweiligen Land zugelassen ist. Diese behördliche Bestätigung ist nicht notwendig, wenn die Bestätigung von einer Krankenanstalt aufgrund ambulanter oder stationärer Behandlung ausgestellt wurde. Es empfiehlt sich daher, im Ausland bei einer Erkrankung jedenfalls eine Krankenanstalt aufzusuchen. Wird eine entsprechende Bestätigung nämlich nicht vorgelegt, muss der Arbeitnehmer den Krankenstand nicht vom Urlaubskonsum abziehen.

Kündigung im Krankenstand?

Abschließend ist zu erwähnen, dass in Österreich eine Kündigung während der Zeit des Krankenstandes ausgesprochen werden kann. Auch wenn eine Kündigung erst mit Zustellung wirksam wird, kann sie durch Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gelten, sofern es dem Arbeitnehmer möglich gewesen wäre, den Briefkasten zu entleeren. Um hier nicht allfällige Fristen im Zusammenhang mit der Kündigung zu verpassen, empfiehlt es sich für Dienstnehmer durchaus, auch im Krankenstand den Briefkasten zu entleeren bzw. Briefe vom Arbeitgeber auch zu öffnen. (7.2.2017)