Freiburg – Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten lege nahe, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht, wie von ihm angegeben, 17, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

K. wird vorgeworfen, im Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Nach Erwachsenenstrafrecht droht ihm in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstrafrecht gelten, womit höchstens zehn Jahre Haft möglich wären.

K. war wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau bereits im Jahr 2013 in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurz darauf tauchte er nach Angaben deutscher Behörden unter und kam im November 2015 ohne Papiere als Flüchtling nach Deutschland. (APA, red, 22.2.2017)