Werberat: Entscheidungen 2016.

Foto: Werberat

Beschwerdegründe 2016.

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Wien – 2016 wurden beim Österreichischen Werberat insgesamt 308 Beschwerden eingebracht. Zum Vergleich: 2015 waren es 248. 181 Entscheidungen wurden 2016 getroffen. Elfmal rief der Werberat zu einem Stopp einer Kampagne auf (2015: 22), 22 mal wurden Unternehmen aufgefordert, sensibler zu agieren, 2015 waren es 13 Fälle. Bei 59 Entscheidungen (2015: 52) sah der Werberat keinen Grund zum Einschreiten.

22 mal hätten betroffene Unternehmen ihre Werbemaßnahmen noch vor Einleiten des Beschwerdeverfahrens zurückgenommen, teilt der Werberat mit. "Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde", sagt Werberat-Präsident Michael Straberger.

Die meisten Entscheidungen wegen geschlechterdiskriminierender Werbung

Die Stopp-Entscheidungen des Entscheidungsgremiums bezogen sich auf folgende Punkte des Ethik-Kodex: "Geschlechterdiskriminierende Werbung", "Ethik und Moral", und "Gewalt". Wie schon in den Jahren zuvor führt auch 2016 mit 74 Entscheidungen (2015: 57) der Beschwerdegrund "Geschlechterdiskriminierende Werbung" das Ranking an, gefolgt von Beschwerdegrund "Ethik und Moral" mit 36 Entscheidungen (2015: 34). "Irreführung und Täuschung" liegt mit 25 Entscheidungen (2015: 16) auf Platz drei. Zwölf Entscheidungen wurden wegen "Gefährdung von Kindern und Jugendlichen" (2015: 11) getroffen.

Plakat am häufigsten betroffen

Dieses Jahr führt das Medium Plakat mit 47 Entscheidungen (2015: 37) das Ranking an. Der Bereich Printanzeige ist mit 32 Entscheidungen (2015: 11) deutlich angestiegen. Der Vorjahrs-Erste – das Medium "TV-Spot" liegt mit 30 Entscheidungen (2015: 46) jetzt auf Platz drei. Internet kam auf 25 Entscheidungen (2015: 16). Bei Radio traf der Werberat acht Entscheidungen (2015: 10), bei "Banner" sechs. (red, 29.3.2017)