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Ein Account, viele Nutzer – was erlaubt ist und was nicht, bestimmen die Anbieter.

Foto: REUTERS/Mike Blake

Dienste wie Netflix, Amazon Prime, Spotify und Apple Music bieten zu Flatrates Zugriff auf ihre Bibliotheken mit Filmen und Serien bzw. Musik. Die Monatsgebühren sind relativ niedrig. Wenn man viele solcher Dienste abonniert hat, läppert sich aber doch ein stattliches Sümmchen zusammen. Viele Nutzer teilen sich daher Accounts mit Familienmitgliedern und Freunden – in den USA nutzen laut Studie 90 Prozent aller Studenten Netflix, nur 34 Prozent zahlen dafür – und verstoßen damit eventuell gegen die Nutzungsbedingungen. In welchen Fällen das Account-Sharing erlaubt ist, hat sich die deutsche Seite "Techbook" näher angesehen.

Den Account mit Personen zu teilen, die im gleichen Haushalt leben, ist meist kein Problem. Wie das funktioniert und auf welche bzw. wieviele Personen es sich beschränkt, ist jedoch je nach Anbieter und gewähltem Abomodell verschieden. Auch gibt es Unterschiede, auf wievielen Geräten die Inhalte gleichzeitig wiedergegeben werden können.

Lockere Regeln bei Netflix

Netflix bietet drei Abomodelle an. In der Basisvariante um 7,99 Euro im Monat ist der Dienst nur auf einem Gerät nutzbar. Wer auf mehreren Endgeräten gleichzeitig schauen will, muss den Standard-Tarif um 9,99 Euro oder den Premium-Tarif um 11,99 Euro wählen. Dann können Videos auf zwei bzw. vier Geräten gleichzeitig geschaut werden.

Pro Account lassen sich dabei fünf Profile anlegen. Wer diese Personen sind ist Netflix egal. Sie müssen weder verwandt sein noch im gleichen Haushalt leben. Nutzer dürfen ihre Passwörter jedoch nicht verkaufen.

Haushalts-Sharing bei Amazon nur über US-Account

Amazon bietet über Prime Video den Zugriff auf Filme und Serien um 7,99 Euro im Monat oder inklusive der Versandvorteile und weiterer Features um 8,99 Euro im Monat bzw. 69 Euro im Jahr. Über einen Account können gleichzeitig drei Videos gestreamt werden. Dasselbe Video kann immer nur auf einem Gerät angesehen werden. Der Download von Videos und Serien für die spätere Wiedergabe ohne Internetverbindung funktioniert auf zwei Geräten.

Über die Funktion Amazon Households können zwei Accounts verknüpft werden, damit die Nutzer auf dieselben Inhalte zugreifen können. Der Besitzer des Kontos mit Prime-Mitgliedschaft kann so einen zweiten Account einer im gleichen Haushalt lebenden Person hinzufügen. Die kostenlosen Inhalte von Prime Video sind inkludiert, gekaufte oder geliehene Filme und Serien nicht. Allerdings funktioniert das für Videostreaming derzeit offenbar nur mit US-Accounts. Apps und Ebooks können auch Nutzer mit Amazon.de-Konto teilen. Die Versandvorteile alleine können mit bis zu vier Haushaltsmitgliedern geteilt werden.

Nur für echte Familien bei Spotify

Spotifys Premiumabo um 9,99 Euro im Monat ist nur für einen Nutzer gedacht. Das Unternehmen bietet ein Familienabo um 14,99 Euro an, das sich sechs Personen in einem Haushalt teilen können. Dabei erhalten alle ein eigenes Konto.

Bei Spotify müssen die Nutzer gemäß den Geschäftsbedingungen dieselbe Adresse haben, wollen sie sich ein Konto teilen. Auch werden die Altersstrukturen der Mitglieder des jeweiligen Family Plans verglichen, erklärt ein Sprecher gegenüber "Techbook". Wird bei einem Konto eine missbräuchliche Verwendung vermutet, wird der Haupteigentümer darüber informiert, dass die Unterkonten nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Reagiert ein Nutzer nicht darauf, kann der Account im schlimmsten Fall gesperrt werden.

Weitgefasster Familienbegriff bei Apple Music

Die gleichen Gebühren wie Spotify verlangt Apple Music für Einzel- und Familienmitgliedschaft. Auch hier können sich sechs Personen ein gemeinsames Abo nehmen, sofern alle eine Apple-ID besitzen und die Familienfreigabe aktiviert ist.

Apple weist lediglich darauf hin, dass man für jeden Nutzer eine Familienfreigabe erteilen darf, der eine Apple-ID aus dem gleichen Land besitzt. Selbst kann man gleichzeitig nur einer solchen Familiengruppe angehören und höchstens zwei Mal im Jahr einer Gruppe beitreten. Verwandt sein und im selben Haushalt wohnen müssen die Mitglieder nicht.

Fazit

Wer sein Konto mit anderen Personen teilen will, sollte sich über die Voraussetzungen in den Nutzungsbedingungen informieren. Teilweise, ist das Sharing kein Problem, teilweise sind strengere Bedingungen daran geknüpft. Zudem sollte man sich gut überlegen, wem man die Zugangsdaten gibt. Denn bei missbräuchlicher Nutzung haftet der Hauptinhaber und Anbieter können den Zugriff auf das Konto sperren. (br, 18.4.2017)