Ab 15. Juni – zum Start der Start der Urlaubssaison, gelten die Freieinheiten des Mobilfunkers auch im EU-Ausland, die Nutzung ist dort zu denselben Bedingungen wie im Inland möglich. Auch beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.

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Mit 15. Juni sind sie Geschichte. Dann kann ohne die ungeliebten Roaminggebühren im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein sowie Norwegen mobil telefoniert und im Internet gesurft werden. Für den Telekom-Regulator Johannes Gungl steht aber fest, dass "für Urlauber das Roaming im Wesentlichen der Vergangenheit angehört", wie er am Montag bei einer Pressekonferenz sagte.

Dabei liegt die Betonung auf "im Wesentlichen". So ist es mit einigen Tarifen gar nicht möglich, Daten innerhalb der EU zu nutzen. Konsumenten müssen also das Kleingedruckte ihrer Verträge studieren, bevor sie ins Ausland aufbrechen.

Unklarheiten bei Diskontern

Kunden von Diskontern, die mit vergleichsweise sehr niedrigen Inlandspreisen locken, kann es passieren, dass sie weiterhin zusätzliche Roaminggebühren zahlen müssen. Die Ursache liegt in den Preisen, die Mobilfunker selbst im Ausland für Daten bezahlen müssen. So müssen sie für ein GB Daten ab Juni 7,7 Euro auf den Tisch legen. Danach sinkt der Preis jährlich weiter ab, bis 2022 das GB nur mehr 2,5 Euro kostet. Für viele kleinere Anbieter ein schwerer Brocken, wenn sie hierzulande vier GB Daten um unter zehn Euro pro Monat verkaufen.

Ende der Roaminggebühren

Allerdings hat sich die EU-Kommission auch für derartige Fälle etwas einfallen lassen: Beschert die neue Regelung einem Anbieter mehr als drei Prozent Verlust, dann darf er weiterhin Roaminggebühren einheben. Ob das auch tatsächlich passieren wird, ist derzeit noch unklar, derzeit halten sich Billiganbieter wie Hot diesbezüglich noch bedeckt.

Für die Mehrzahl der Kunden wird die neue Regelung aber tatsächlich das Ende der Roaminggebühren bringen. Sie können jedoch ihr gesamtes Datenvolumen nicht einfach auch im EU-Ausland nutzen, sondern müssen Fair-Use-Limits beachten. Diese sehen vor, dass nur ein bestimmter Teil des inländischen Datenvolumens auch im Ausland verbraucht werden kann.

Die EU-Roamingformel

Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnet. Der Anbieter muss seine Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Das Konzept "roam like at home" gilt nur für Reisende in Europa. Permanente Mobilfunkabos werden aber weiter an den Wohnsitz gekoppelt sein, um zu verhindern, dass die billigsten Mobilfunkanbieter aus dem Ausland gewählt werden. Handynutzer, die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegend Roamingdienste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden und müssen innerhalb von zwei Wochen eine "faire Nutzung" – also einen überwiegenden Aufenthalt und eine überwiegende Nutzung im Inland – nachweisen.

Starke Bindung

Sonst können zusätzliche Kosten verrechnet werden. Auch können bei einer sogenannten "losen" Bindung zusätzliche Kosten entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn dem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine "starke" Bindung zu Österreich – etwa eine Wohnadresse – vorgelegt werden kann. (sum, 30.5.2017)