Frage: Meine 16-jährige Tochter hat seit einigen Monaten ihren ersten festen Freund und ich denke, dass die beiden auch Nacktaufnahmen voneinander austauschen. Als ich sie darauf angesprochen habe, hat sie mich sehr barsch zurechtgewiesen: Das gehe mich nichts an und sei nur ihre Sache. Ich sehe das nicht so. Wenn sie etwas Verbotenes macht, muss ich doch wohl dafür gerade stehen?

Antwort: Eines ist wohl sicher. Ihre Tochter und jede/r andere Jugendliche hat ab 14 Jahren das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Mit wem sie Sex haben, ist nun ihre Sache. Das österreichische Recht ermöglicht Ihrer Tochter auch, dass dieses Sexualleben online passieren kann. Denn der §207a des Strafgesetzbuches macht beim einvernehmlichen Austauschen von pornographischen Aufnahmen unter Minderjährigen eine Ausnahme: Ihre Tochter und ihr Freund dürfen sich Aufnahmen schicken, diese auch besitzen und zum eigenen Gebrauch benutzen.

Verboten ist es, diese Fotos an Dritte weiterzugeben. Safer-Sexting gibt es nicht und immer wieder erlebe ich Folgendes: Aus Rache wird eine im Vertrauen erstellte Nacktaufnahme in die Whats-App-Gruppe einer Klasse gestellt. Das ist verboten und alle Personen, die auf diese Weise zu Nacktbildern kommen, sollten diese schnellstens löschen (in der App und der Foto-Galerie), um nicht wegen Besitzes von Kinderpornographie belangt zu werden.

Sexting ist in Österreich bereits ab 16 Jahren erlaubt - verboten ist die Weitergabe an Dritte.
Foto: istockphoto.com/at/portfolio/lolostock

Wenn das Vertrauen Ihrer Tochter derart missbraucht wird, unterlassen Sie  Vorwürfe wie, "Ich hab dir doch gesagt, ihm ist nicht zu trauen" oder "solche Bilder verschickt man nicht". Sorgen Sie eher dafür, dass die Schule zum Beispiel aktiv wird und alle Jugendlichen eindringlich dazu auffordert, die Aufnahmen umgehend zu löschen. Es kann auch eine Anzeige überlegt werden.

Letztlich wird es auch darum gehen müssen, Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen, mit so einer Aufnahme leben zu können, denn vermutlich wird sie nicht so schnell von den Bildschirmen verschwinden. Vielleicht ist dazu auch eine psychologische Begleitung notwendig. Achten Sie darauf, wie es für Ihr Kind in der Schule weiterläuft und ob weitere Probleme aufkommen, wie Ausgrenzung oder Cyber-Mobbing.

Opfer von Sexting-Missbrauch können in der Schule Cyber-Mobbinig und ähnliches erfahren.
Foto: Pixabay [cc;0;by]

Wenn Ihr Kind zur Tätergruppe gehört und die Aufnahme einer anderen Person weitergeschickt hat: Sorgen Sie im Gespräch dafür, dass Ihr Kind sich nicht als Held generiert. Überlegen Sie gemeinsam eine angemessene Wiedergutmachung. Und vergessen Sie nicht: Auch wenn Ihr Kind Fehler macht, es ist und bleibt Ihr Kind.

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Die Jugend unserer Kinder verläuft diesbezüglich eindeutig anders als unsere, aber das liegt wohl eher an den technologischen Möglichkeiten. Und letztlich gibt es zwar kein Safer-Sexting, aber es lassen sich doch einige Tipps geben, um Risiken wie Bloßstellung und Erpressung zu minimieren. Vielleicht lässt sich das Thema Sexting letztlich auch humorvoller lösen, wie die kanadische Agentur "Protect Children" mit ihrem Nacktmull-Video oben vorschlägt. (Barbara Buchegger, 3.7.2017)

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