Die freien Privatschulen (Montessori-, Waldorf- und andere Alternativschulen) streben weiter die Gleichstellung mit konfessionellen Privatschulen an. Dafür müssen sie sich aber vorher eine Ablehnung von Förderanträgen beim Bildungsministerium holen. Am Freitag sollen daher gesammelt Subventionsanträge eingebracht werden – erst dann steht der Weg zu Gerichten offen.

Hintergrund sind die unterschiedlichen Gesetzesregelungen für die verschiedenen Privatschulen: Während konfessionellen Privatschulen per Gesetz alle Personalkosten samt Begleitkosten ersetzt werden, müssen die Alternativschulen um Ermessensförderungen ansuchen, die laut deren Angaben zudem ihren Personalaufwand nicht annähernd decken. Derzeit besuchen etwas mehr als 6.000 Kinder in Österreich eine freie Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Diese unterrichten nach staatlich anerkannten Lehrplänen, dürfen Zeugnisse ausstellen und es kann dort die Schulpflicht, teils sogar die Matura absolviert werden.

Formale Gründe

Zahlreiche Schulen bzw. deren Dachverbände haben daher im Vorjahr einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Dieser wurde allerdings aus formalen Gründen zurückgewiesen. Begründung: Er sei quasi zu früh angerufen worden – für die Schulen gebe es einen anderen zumutbaren Weg, zum VfGH zu gelangen.

Diesen gehen 28 betroffene Schulen jetzt: Zunächst werden Förderanträge auf Personalsubventionen an das Ministerium gestellt. Den zu erwartenden negativen Bescheid wollen sie dann beim Bundesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim VfGH bekämpfen. "Uns wurde eine Abfuhr empfohlen, um in weiterer Folge gegen ablehnende Subventionsbescheide ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht – und erst danach ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH – führen zu können. Das ist angesichts der damit verbundenen Kosten zynisch, aber dann holen wir uns eben Absagen und führen ein Beschwerdeverfahren", so Engelbert Sperl, Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule in Wien-Mauer, in einer Aussendung. (APA)