Der blau-gelbe Sympathisant hat es nicht leicht.

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Wien – Die insolvente Vienna darf in der kommenden Saison doch nicht in der Regionalliga Ost antreten. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat dem Rekurs gegen die von der Vienna erwirkte einstweilige Verfügung Folge gegeben, gab der ÖFB am Samstagabend bekannt.

"Dieser Beschluss ist eine wichtige Entscheidung im Sinne eines fairen Wettbewerbs. Überaus positiv ist zudem, dass die Entscheidung von der Justiz sehr schnell getroffen wurde", sagte ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer.

ÖFB-Regulativ lässt keinen Spielraum

Anfang Mai hatte das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt den Zwangsabstieg in die Stadtliga per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Das ÖFB-Regulativ sieht vor, dass zahlungsunfähige Vereine zwangsrelegiert werden. Die Vienna hatte im März Insolvenz angemeldet.

Österreichs ältester Fußballklub beendete die Ostliga zwar überlegen auf Rang eins, hatte aufgrund seiner Finanzprobleme aber erst gar nicht um eine Lizenz für die Erste Liga angesucht. Ende Mai stimmten die Gläubiger dem Sanierungsverfahren mit einer Quote von 30 Prozent zu.

Wiener Verband entscheidet über Spielklasse

Offen ist derzeit, in welcher Leistungsstufe die Vienna in der Saison 2017/18 spielen wird. "Über die Frage der Ligaeinteilung des First Vienna FC wird in einer umgehend einzuberufenden Vorstandssitzung des Wiener Fußballverbandes entschieden werden. Schade ist, dass die Vereinsvertreter im Vorfeld unsere Gesprächsangebote zur Einteilung nicht angenommen haben", meinte dessen Präsident Robert Sedlacek.

Die Regionalliga Ost wird laut Sedlacek "nach Abstimmung mit den drei zuständigen Landesverbänden" mit 16 Vereinen neu ausgelost. Der ÖFB betonte zudem, auch die "im Rahmen des Insolvenzverfahrens zutage getretenen potenziellen Verstöße des First Vienna FC gegen die Regelungen für Amateurspieler" von den zuständigen Verbandsgremien unabhängig vom Gerichtsbeschluss untersuchen zu lassen. (APA, red, 9.7.2017)