Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien ist es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen.

Nikab-Trägerinnen klagten

Dagegen wehrten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit und Privatsphäre verletzt.

2014 hatte der beim Europarat angesiedelte Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen. Die Richter räumten den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum ein "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders". (APA, 11.7.2017)