Die TKK "untersagt" die aktuellen "Passt"-Tarife von Telering.

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Die neuen "Passt"-Tarife des T-Mobile-Diskonters Telering verstoßen, als einer der ersten Fälle in Europa, gegen die EU-Roaming-Richtlinie und müssen vom Markt genommen werden. Das hat die beim Telekomregulator RTR angesiedelte Telekom-Control-Kommission (TKK) nun entschieden.

Alle vier Tarife – "Passt Mini", "Maxi", "Plus Mini" und "Plus Maxi" – wurden auch in einer "EU"-Variante angeboten. Hierbei wurde Kunden ein Aufschlag von drei Euro verrechnet, um neben Sprachminuten und SMS zusätzlich auch Datenkontingent im EU-Ausland verwenden zu können. Dabei stand je nach Variante entweder das gesamte oder ein großer des Guthabens zur Verfügung. Die RTR hatte deswegen ein Verfahren gegen T-Mobile eingeleitet (DER STANDARD berichtete).

Aufpreis kann zurückgefordert werden

Die Richtlinien verbieten es, bei sonst identen Tarifen zusätzliches Entgelt für EU-Roaming zu verrechnen. Laut Entscheid der TKK müssen Kunden, die bereits einen "Passt"-Tarif mit EU-Roaming gebucht haben, den Aufschlag von drei Euro nicht mehr entrichten und können den bisher bezahlten Aufpreis zurückfordern.

Einspruch vor Bundesverwaltungsgericht möglich

Wie ein Jurist der RTR gegenüber dem STANDARD erklärt, kann T-Mobile gegen den Bescheid nur noch beim Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) Einspruch erheben. Die Frist dafür beträgt vier Wochen. Der BVwG hätte dann bis zu sechs Monate Zeit, über die Rechtmäßigkeit des TKK-Befunds zu urteilen.

Die Entscheidung der Behörde würde so lange allerdings gültig bleiben – T-Mobile müsste die Tarife also zumindest für diese Zeit vom Markt nehmen oder ändern. Es sei denn, der Netzanbieter kann vor dem Gericht schon mit seinem Einspruch erfolgreich einen schweren wirtschaftlichen Nachteil geltend machen. Dann wäre eine temporäre Aufhebung ("aufschiebende Wirkung") möglich.

Kunden erhalten Gutschrift

T-Mobile nimmt laut Stellungnahme "die Entscheidung zur Kenntnis". Eine Berufung vor dem BVwG schließt man nicht aus, aufschiebende Wirkung würde man dabei nicht geltend machen. Kunden, welche sich für die Roaming-Variante von "Passt" entschieden haben, sollen eine Gutschrift erhalten, die den bisherigen Preisunterschied abdeckt.

Die "große Mehrheit" habe sich aber ohnehin für Pakete ohne Datenroaming entschieden. Diesen Kunden wird allerdings nicht zusätzlich die Internetnutzung im EU-Ausland ermöglich. Kunden mit und ohne Datenroaming-Möglichkeit zahlen aufgrund des RTR-Entscheids nun den gleichen Preis für ihren Tarif.

"T-Mobile prüft, welche Tarife mit Roaming oder ohne Roaming bei Telering künftig angeboten werden", heißt es weiter. (gpi, 01.08.2017)

Update, 10:35 Uhr: Stellungnahme der RTR bezüglich Rechtsmittel ergänzt.

Update, 10:43 Uhr: Stellungnahme T-Mobile ergänzt. Um 11:00 ausgebaut. Weiter aktualisiert um 12:50 und 13:40.