Fast eine halbe Million Österreicher sind pflegebedürftig. Rund 80 Prozent von ihnen werden zu Hause von Angehörigen umsorgt.

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Pflegebedürftige

Rund 455.000 Menschen in Österreich sind als pflegebedürftig eingestuft, von diesen bezogen im Mai 2017 nach Angaben des Sozialministeriums 447.519 Pflegegeld, bei den übrigen 7.720 ruhte der Bezug aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes. Als pflegebedürftig gilt, wer Pflegegeld beantragt und zugesprochen bekommt – die Höhe variiert je nach Pflegestufe.

Pflegestufe

Es gibt in Österreich sieben Pflegestufen. Wer Pflegegeld beantragt, wird von einem Sachverständigen aufgesucht, der sich ein Bild über den Hilfsbedarf macht. Die Entscheidung über die tatsächlich zuerkannte Pflegestufe treffen dann Juristen, Behörde oder Richter.

Wer Pflegegeld der Stufe eins bezieht, erhält 157,30 Euro. Hier wird von einem monatlichen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden ausgegangen. Stufe zwei (mehr als 95 Stunden) wird mit 290 Euro im Monat unterstützt, Stufe drei (mehr als 120 Stunden) mit 451,80 Euro, Stufe vier (mehr als 160 Stunden) mit 677,60 Euro und Stufe fünf (mehr als 180 Stunden) mit 920,30 Euro. Bei Stufe sechs und sieben wird ebenfalls von einem Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden ausgegangen, hinzu kommt, dass zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen am Tag und in der Nacht erforderlich sind (1285,20 Euro). Bei Stufe sieben (1688,90 Euro) sind der zu betreuenden Person keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten möglich oder Vergleichbares. Von den Pflegegeldbeziehern entfiel im Mai 2017 gut ein Viertel auf Stufe eins, ein weiteres knappes Viertel auf Stufe zwei, 18 Prozent auf Stufe drei, 14 Prozent auf Stufe vier, elf Prozent auf Stufe fünf, vier Prozent auf Stufe sechs und zwei Prozent auf Stufe sieben.

Pflegeregress

Für die Abdeckung der Kosten für ein Pflegeheim wird der Großteil des Einkommens des Pflegebedürftigen (meist Pension und Pflegegeld) herangezogen. Ein Fünftel der Pension und 45,20 Euro vom Pflegegeld bleiben beim Betroffenen. Kostet der Pflegeplatz mehr, konnten die Bundesländer bisher auf das Vermögen des Betroffenen zurückgreifen – dazu gab es unterschiedliche Regelungen. Ab 2018 wird den Bundesländern der Zugriff aufs Vermögen verboten.

24-Stunden-Betreuung

Seit 2007 gibt es die 24-Stunden-Betreuung als legale Betreuungsform in Österreich. Dabei wohnen Personenbetreuerinnen – es sind vorrangig Frauen, die meisten stammen aus der Slowakei – im Haushalt der pflegebedürftigen Person und können rund um die Uhr Alltagstätigkeiten (z. B. Kochen oder Einkaufen) erledigen, bei Delegation durch medizinisches Personal auch Pflegehandgriffe. Sie wechseln sich in der Regel mit einer zweiten Betreuerin ab – oft im zwei- bis vierwöchigen Rhythmus.

Seit 2015 ist die Vermittlung von Betreuerinnen ein von der Betreuung selbst getrenntes Gewerbe. Es gibt rund 700 Vermittlungsagenturen. Etwa 85.000 Betreuerinnen haben hier ein Gewerbe angemeldet. Der Bund fördert die selbstständige Beschäftigung dieser Betreuerinnen mit 275 beziehungsweise 550 Euro monatlich, Letzteres bei der Beschäftigung von zwei Betreuungskräften. Werden diese angestellt (selten), sind es bei zwei Betreuerinnen insgesamt 1100 Euro. Etwa 21.900 Personen bezogen im Jahr 2015 laut Pflegevorsorgebericht eine Förderungsleistung für die 24-Stunden-Betreuung. Dafür gab der Bund 138,6 Millionen Euro aus.

Pflegekarenz und -teilzeit

Die Angehörigen Pflegebedürftiger können seit 1. Jänner 2014 in Pflegekarenz oder -teilzeit gehen. Dieser Anspruch besteht ab Pflegestufe drei für die Dauer von einem bis drei Monaten. 2015 bezogen monatlich im Schnitt 718 Personen Pflegekarenzgeld, drei Viertel waren Frauen.

Pflegefonds

Über den Pflegefonds beziehungsweise das 2011 in Kraft getretene Pflegefondsgesetz unterstützt der Bund Länder und Gemeinden bei Sicherung und Ausbau der Betreuungs- und Dienstleistungsangebote in der Langzeitpflege. 2011 bis 2014 wurden insgesamt 685 Millionen Euro zur teilweisen Deckung der Ausgaben für diesen Bereich gewährt. Dann erfolgte eine weitere Sicherstellung des Pflegefonds bis 2016 mit zusätzlichen 650 Millionen Euro. Der Pflegefonds ist aktuell bis 2021 gesichert und mit jährlich 350 Millionen Euro dotiert, die schrittweise auf 417 Millionen aufgestockt werden.

Ersatzpflege

Pflegende Angehörige können für eine Auszeit Ersatzpflege organisieren. 9791 Mal wurde dafür 2015 um Unterstützung angesucht. Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Am meisten wurde für Ersatzpflege in Oberösterreich, der Steiermark und Tirol ausbezahlt, am wenigsten im Burgenland, in Salzburg und Vorarlberg. 70 Prozent der Anträge stellten Betreuende von Personen der Pflegestufen drei bis fünf.

Pflegedienstleistungsdatenbank

Die Bundesländer müssen seit 2012 Statistiken über ihre Pflege- und Betreuungsdienste erstellen. Dabei wird die Zahl der Betreuten durch mobile, teilstationäre und stationäre Dienste festgehalten sowie Zahlen über Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheime), alternative Wohnformen sowie Case- und Care-Management. Zur Unterstützung des Ausbaus dieser Dienste existiert der Pflegefonds. (Gudrun Springer, CURE, 20.10.2017)