Foto: APA

Bisher konnte man sich einfach im Supermarkt eine SIM-Karte kaufen und damit anonym telefonieren und im Netz surfen. Nach den Plänen der Regierung, vor allem der ÖVP, soll das ab 1. Jänner 2018 nicht mehr möglich sein – dann soll eine Regierungspflicht für Neukundengelten gelten, die sich eine Pre-Paid-Simkarte zulegen oder ein Guthaben dafür kaufen.

Keine Abnahme von kriminellen Aktivitäten

Der Mobilfunker "3" kritisiert dieses Vorhaben. In seiner Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderungen, die das Fundament des sogenannten Sicherheitspakets bilden, betont das Unternehmen, dass in Ländern mit Registrierungspflicht, diese zu "keiner Abnahme von kriminellen Aktivitäten" und mehr "Aufklärung" brachte. Auch haben "europäische Länder, darunter Großbritannien, Rumänien und die Tschechische Republik, haben aus diesem Grund von der Einführung einer Registrierungspflicht abgesehen und einen entsprechenden Antrag abgelehnt."

Auch geht "3" davon aus, dass die Registrierpflicht einen "Rückgang von Prepaid-Produkten und damit von Umsätzen für Betreiber" bringen wird. Und der Mobilfunker betont: "Umsätze, die als Investitionen in Infrastruktur fehlen. Diese weiteren Belastungen sind im Sinne der angestrebten Breitband- und 5G Ausbaupläne der Bundesregierung kontraproduktiv." So geht man davon aus, dass Touristen, die bisher für ihren Urlaub eine Prepaid-SIM-Karte verwendet haben, auf Alternativen wie WLAN-Hotspots ausweichen. Ein weiterer Teil der Prepaid-Kunden werde ganz auf die Nutzung des Internets verzichten, weil für sie der Aufwand der Identifizierung in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Verpflichtung zur Identifizierung bei Erwerb von Guthaben

In Österreich sind derzeit über 5,1 Millionen Wertkarten-SIMs im Umlauf, davon dürften mehr als 3,5 Millionen nicht bei den Anbietern registriert worden sein. Diese Kunden müssen ihre Daten nicht nachreichen. "Weil es das nicht durchsetzbar sei", heißt es dazu aus dem Innenministerium auf STANDARD-Anfrage. Für die Identifizierung der Handy-Nutzer geht man einen Umweg. So sieht das Sicherheitspaket die Verpflichtung zur Identifizierung bei Erwerb von Guthaben vor. Wer sich ein Guthaben, etwa im Supermarkt, kauft, muss also seinen Ausweis herzeigen und vermutlich auch seine Handynummer den Verkäufern preisgeben.

Die geplante Gesetzesänderung.
Foto: Screenshot

Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), zu dessen Mitgliedern Colt, "3" , T-Mobile, Tele2 und UPC zählen, kritisiert dies. "Dies würde das Ende für den Verkauf von Prepaid-Wertkarten in Supermärkten bzw. im Einzelhandel bedeuten. Aber auch Aufladekanäle wie Bankomaten und Online-Aufladen könnten nicht weiter angeboten werden, da der Verkauf mit dem entsprechenden Aufwand schlichtweg nicht mehr rentabel oder im Falle von Bankomaten technisch nicht umsetzbar wäre", so der Lobbyverband in seiner Stellungnahme. Auch beklagt man die enormen Zusatzkosten.

Kritik von Datenschützern

An der geplanten Regelung gibt es von Datenschützern Kritik. So könnten SIM-Karten etwa einfach weitergegeben oder mit gefälschten Dokumenten erworben werden. heißt es. Auch kann man sich im Ausland, wo keine strengen Vorschriften bezüglich Registrierung gelten, einfach eine Prepaid-Karte kaufen und Danke Ende der Roaminggebühren einfach auch in Österreich nutzen. (sum, 21.8. 2017)