Lorenzo O'Neal war eine Basketball-Hoffnung. Der 29-Jährige ging in einer beachtlichen Bundesliga-Karriere für Gmunden, Mattersburg, Fürstenfeld, Wien und Wels auf Korbjagd.

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Wien/Wels – Es ist ein ständiges Wasserlassen. 1874 Urinproben hat die österreichische Anti-Doping-Agentur (Nada Austria) 2016 abgenommen, 144 waren es unter den Fußballern und immerhin 40 unter den Basketballern. Ein Fall wie jener des ehemaligen Welser Basketballers Lorenzo O’Neal ist den Kontrolleuren dabei aber nicht untergekommen.

Der 29-jährige Österreicher hatte nach dem Bundesliga-Playoff-Heimspiel gegen Oberwart am 18. Mai eine Urinprobe abgegeben, die nicht von ihm stammte. "Es war wirklich eine patscherte Aktion", sagt David Müller, Leiter der Nada-Abteilung für Information und Prävention. Aber was war in Wels genau passiert? Wie kann einem Sportler Fremdurin nachgewiesen werden? Und ist nicht derjenige, der Mithilfe zur Manipulation leistete, ebenfalls rechtlich zu belangen?

Zu offensichtlich

An jenem Abend waren ein Kontrolleur und zwei Assistenten der Nada in Wels im Einsatz, es wurden mehrere Spieler getestet. Im Zuge der Dopingkontrolle muss sich der Sportler bei Sichtkontakt bis zu den Knien und Ellenbogen entkleiden. O’Neal hatte am Klo trickreich versucht, seine Urinprobe mit einer bereits vorab platzierten Probe im Mistkübel zu vertauschen. Er tat das aber so offensichtlich, dass das Kontrollteam den Manipulationsversuch sofort bemerkte.

Die Nada verfügt nun also über eine noch nicht zuordenbare Urinprobe, da "weder wir noch die Polizei DNA-Profile von allen Menschen Österreichs haben. Gottseidank leben wir nicht in einem solchen Überwachungsstaat", sagt Müller. Ermittelt wird allerdings weiterhin. Und sollte sich herausstellen, dass ein Mitspieler zum Mittäter wurde, könnte eine Sperre verhängt werden.

Erinnerungen an Fall Hütthaler

Die Möglichkeiten sind begrenzt. Die Nada kann weder Zeugen laden, noch mit anderen Rechtsmitteln Druck ausüben. Strafrechtlich kann nur die Polizei im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes wegen Betrugs ermitteln.

Einen Präzedenzfall in Sachen Manipulation gibt es in Österreich seit 2008. Die Triathletin Lisa Hütthaler bekannte sich vor Gericht schuldig, einer Mitarbeiterin im Nada-Labor in Seibersdorf Geld geboten zu haben, damit ein Dopingtest negativ ausfällt. Wegen Bestechung wurde Hütthaler zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Keine Verteidigung

O’Neal fasste am Montag wegen unzulässiger Beeinflussung des Dopingkontrollverfahrens eine vierjährige Sperre aus, erhob gegen das Urteil keine Rechtsmittel und erschien auch nicht zur Anhörung. Die Verfahrenskosten von 2890 Euro muss er übernehmen. Ironie am Rande: auch die tatsächliche Urinprobe von O’Neal wurde analysiert. Sie zog keine Dopingsperre nach sich. (Florian Vetter, 31.8.2017)