Rund 16 Millionen Zuschauer schalteten beim TV-Duell Merkel/Schulz am Sonntag ein.

Foto: APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ

Berlin/Wien – Rund 16,11 Millionen Zuschauer haben am Sonntagabend das TV-Duell zur Bundestagswahl verfolgt, das bei vier Sendern parallel zu sehen war. Der Marktanteil lag bei 45,8 Prozent – nicht ganz die Hälfte aller Fernsehzuschauer hatte eingeschaltet.

Der Schlagabtausch zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Herausforderer Martin Schulz (SPD) stieß damit auf deutlich weniger Interesse als das TV-Duell zwischen SPD-Kandidat Peer Steinbrück und Merkel bei der Bundestagswahl 2013, das 17,64 Millionen sehen wollten. Die bisher meisten Zuschauer hatte das TV-Duell zwischen dem damaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder und seiner Herausforderin Angela Merkel 2005: Dabei saßen 20,98 Millionen vor dem Fernseher.

9,33 Millionen Zuschauer im Ersten

Von allen vier Sendern hatte das Erste mit 9,33 Millionen (Marktanteil 26,5 Prozent) mit Abstand die meisten Zuschauer. Es folgte das ZDF mit 3,72 Millionen (10,6 Prozent) vor dem privaten Marktführer RTL mit 2,13 Millionen (6,1 Prozent) und Sat.1 mit 0,93 Millionen (2,6 Prozent). Aus Österreich waren im Ersten 186.000 Zuschauer dabei, im ZDF 124.000 Das Fernsehduell zwischen Merkel und Schulz ist das einzige zwischen beiden Kontrahenten im aktuellen Bundestagswahlkampf.

Die Gesprächsführung beim TV-Duell übernahmen zwei Moderatorenpaare, je eine Frau und ein Mann: Maybrit Illner (ZDF) und Peter Kloeppel (RTL) sowie Sandra Maischberger (ARD) und Claus Strunz (ProSieben/Sat.1). Über die Vor- und Nachteile der 90-minütigen Sendung mit vier Moderatoren hatte es im Vorfeld Debatten gegeben. Merkel hatte gedroht, gar nicht teilzunehmen, falls die übertragenden Sender ZDF, RTL, ARD und Sat.1 das Format ändern würden. Am Ende hatte sie sich durchgesetzt, war dafür aber kritisiert worden. Der ehemalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender etwa warf Merkels Stab Erpressung vor: "Das Kanzleramt verlangt ein Korsett für die Kanzlerin, in dem sie sich nicht bewegen muss." (APA, red, 4.9.2017)