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Wien – Die Mediengruppe Österreich darf ihren Abonnenten keine unaufgefordert zugesendeten Magazine in Rechnung stellen. Das entschied das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Wolfgang Fellners Mediengruppe. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Mediengruppe Österreich kann dagegen berufen.

Der VKI hat im Auftrag eines Verbrauchers geklagt, der Abos der Tageszeitung "Österreich" und des Magazins "Madonna" bezog. Als "Testabo" erhielt der Wiener Anfang 2016 nach dessen Angaben ungefragt Ausgaben der "Österreich"-Magazine "Reiselust" und "Wanderlust". Wenn er sie nicht kostenpflichtig weiter beziehen wolle, solle er dem Verlag Bescheid geben, hieß es laut Urteil in einem Schreiben der Mediengruppe.

Unverlangt und aggressiv

Das qualifizierte das Handelsgericht in seinem Urteil als – im Geschäft mit Privatpersonen verbotene – unverlangte Warenzusendung, die eine aggressive Geschäftspraktik darstelle. Die Mediengruppe argumentierte vor Gericht, dass es sich beim Abonnenten nicht um einen Verbraucher, sondern um einen Unternehmer handle, weil er eine Website mit Werbeeinschaltungen und .com-Domain besitze. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Seite seit 2007 nicht mehr kommerziell betrieben werde.

Gemäß dem nicht rechtskräftigen Urteil muss die Mediengruppe Österreich die Verfahrenskosten des VKI übernehmen (rund 9.000 Euro) sowie das Urteil in einer Samstagsausgabe von "Österreich" veröffentlichen. (red, 7.9.2017)

Update (18.30 Uhr):

Auf STANDARD-Anfrage erklärte "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer, dass die Mediengruppe voraussichtlich ein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. (sefe)