Diese Puppe muss zerstört werden, ansonsten drohen in Deutschland bis zu 25.000 Euro Strafe.

Foto: My Friend Cayla

Ein Spielzeug aus den USA, das von der deutschen Bundesnetzagentur (BNetzA) als Spionagegerät eingestuft wurde, muss zerstört werden, ansonsten drohen im schlimmsten Fall bis zu 25.000 Euro Strafe. Wie bereits berichtet handelt es sich bei dem Spielzeug um eine sprechende Puppe namens "My Friend Cayla". Sie beantwortet Fragen und liest Geschichten vor – sie ist vernetzt und weist ein Mikrofon, sowie Software zur Spracherkennung auf. Übertragen werden sämtliche Informationen an eine Drittfirma in den USA.

Bis zu zwei Jahre Haft

Nachdem die Universität Saarland die Puppe untersucht hatte, stellte die BNetzA klar, dass es sich bei bei dem Spielzeug um ein Spionagewerkzeug handelt. Bis zu zwei Jahre Haft drohen beim Verkauf und Besitz eines solchen Geräts. Um dem entgegenzuwirken, muss "My Friend Cayla" zerstört werden. Entweder am Müllplatz oder daheim – auf jeden Fall ist es notwendig, dies mit einem Foto zu dokumentieren, wie die Berliner Zeitung berichtet. Beim Recylinghof kann man sich die Vernichtung mit einem Nachweis bestätigen lassen. Ein Formular gibt es auf der Website der BNetzA.

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90 Euro kostete Puppe

Einfach zurückgeben sollte man die Puppe laut der Bundesnetzagentur auf keinen Fall. Vielmehr soll man nach erfolgreicher Zerstörung mit Kaufbeleg und Vernichtungshinweis vom Verkäufer das Geld zurückverlangen. Immerhin 90 Euro kostete das Spielzeug. Weigert man sich, die Puppe zu zerstören, kann man durch die Behörde per Verwaltungsakt dazu aufgefordert werden – im schlimmsten Fall kommt es dann eben zu der hohen Geldstrafe.

Lage in Österreich

In Österreich ist übrigens nicht so streng. Es gebe im Vergleich zu Deutschland keinen Passus im heimischen Telekommunikationsgesetz, wurde dem WebStandard auf Anfrage beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärt.

Allgemein rät der VKI aber beim Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen, insbesondere Spielzeug, zu Vorsicht. Im Falle der Puppe war eine ungesicherte Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone-App und "My Friend Cayla" im Einsatz, über die Unbefugte theoretisch auch von außerhalb des Wohnbereiches Kontakt zu den Kindern herstellen können. (red, 09.09.2017)