Der Streit um das Selfie von Naruto ist zu Ende. Der Affe bekommt kein Copyright.

Foto: David Slater

Ein Affe spielt 2008 mit einer Kamera und schießt damit unwissentlich Selfies. Der Besitzer der Kamera, David Slater, veröffentlicht die Fotos und sie verbreiten sich ab 2011 wie ein Lauffeuer im Internet und landen auch auf der Wikipedia. Dann entbrennt eine Debatte um das Urheberrecht an den Aufnahmen. Die Tierschützer von Peta reklamieren dieses für den Affen, da dieser die Kamera bedient habe und ziehen dafür gegen Slater schließlich vor Gericht. Der Fotograf gewinnt in erster Instanz, berichtet aber von finanziellen Schwierigkeiten. Peta geht bis auf die Bundesebene in Berufung.

Das ist, grob zusammengefasst, die Geschichte hinter einigen der wohl berühmtesten Aufnahmen der vergangenen Jahre. Nun hat der Fall aber ein versöhnliches Ende gefunden.

Einigung nach zwei Jahren

Peta und Slater haben sich nach zwei Jahren außergerichtlich geeinigt. Slater bleibt Rechteinhaber der Fotos des Affen, der den Namen "Naruto" erhalten hat. Er verpflichtet sich jedoch selbst dazu, 25 Prozent aller künftigen Einnahmen durch die Bilder an Organisationen zu spenden, die sich um den Schutz des Lebensraumes von Naruto und seinen Artgenossen bemühen.

In einem gemeinsamen Statement erklären der Fotograf und die Tierschützer, dass man "brandaktuelle Fragen" bezüglich der Rechte von Tieren aufgeworfen habe und man sich für die Ausweitung dieser Rechte einsetze. Dass Peta in einer Berufungsverhandlung erfolgreich gewesen wäre, gilt als unwahrscheinlich. Das US Copyright Office hatte bereits vor einiger Zeit klargestellt, dass es Urheberrechte ausschließlich für Menschen anerkennt. (red, 12.09.2017)