Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Dienstag für Beate Zschäpe die schärfste in Deutschland mögliche Strafe gefordert.

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Passau – Ein Nebenklageanwalt im NSU-Prozess hat sich trotz der für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe geforderten Höchststrafe mit dem gesamten Verfahren unzufrieden gezeigt und einen Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angekündigt. "Dieses Verfahren wird keinen Rechtsfrieden stiften", sagte Mehmet Daimagüler der "Passauer Neuen Presse" vom Mittwoch.

Wenn das Urteil gefallen sei, würden sie sicher auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. "Ziel muss sein, die offenen Fragen weiter zu untersuchen", begründete der Anwalt diese Ankündigung. Seine Mandanten seien unzufrieden, "weil Antworten auf wichtige Fragen blockiert wurden". Es gehe etwa darum, wie groß der NSU wirklich sei und welche Rolle die Verfassungsschutzbehörden gespielt hätten. Viele Fragen seien nicht gestellt worden oder unbeantwortet geblieben.

Schlussstrich

Daimagüler machte dafür vor allem die deutsche Bundesanwaltschaft verantwortlich. "Der Staat will einen Schlussstrich und die Akten schließen", sagte der Anwalt. Alle heiklen Fragen seien ausgeblendet worden. Die Herstellung des Rechtsfriedens sei aber die vornehmste Aufgabe eines Strafverfahrens. Es könne jedoch keinen Frieden geben, "wenn der Staat Aufklärung verhindert".

Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag für Zschäpe mit einer lebenslänglichen Haftstrafe, der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der Anordnung einer Sicherungsverwahrung die schärfste in Deutschland mögliche Strafe gefordert. Für die mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und André E. forderte sie wegen Beihilfe zum Mord jeweils zwölf Jahre Haft. Zudem beantragte die deutsche Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen E. über den das Gericht am Mittwoch entscheiden will. (APA, 13.9.2017)