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Foto: dpa / Roland Weihrauch

Frage: Wieso kommt es derzeit bei Air Berlin zu so vielen gestrichenen Flügen?

Antwort: Die Airline muss sparen, bis ein Käufer gefunden wird. Sie kündigte daher an, Langstreckenverbindungen zu streichen. Hinzu kommen viele Flüge, die kurzfristig ausfallen. Der Grund: ungewöhnlich viele Krankmeldungen. Am Dienstag waren es 200 Piloten, die ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht antraten. Über 100 Flüge fielen aus. Auch am Mittwoch mussten rund 70 Flüge gestrichen werden. Offiziell ist das kein Streik, in der Branche nennt man es "Sick-out".

Frage: Was sollen Passagiere machen, die am Flughafen gestrandet sind, weil ihr Rückflug annulliert wurde?

Antwort: Wichtigste Verhaltensregel ist für Barbara Forster vom europäischen Verbraucherzentrum, sich auf die Fluggastrechteverordnung der EU zu berufen. Demnach hat man Anspruch auf alternative Beförderung. Das bedeutet, Air Berlin muss den Kunden kostenlos auf einen Ersatzflug einer beliebigen Airline umbuchen. Auf diesem Anspruch solle man beharren, betont Forster.

Frage: Sollen sich Betroffene die Heimreise selbst organisieren und dann die Rückerstattung des Ticketpreises von Air Berlin fordern?

Antwort: Davon rät Forster grundsätzlich ab. Zwar behauptet Air Berlin, dass alle Tickets, die nach dem Insolvenzantrag am 15. August gekauft wurden, kostenfrei rückerstattet werden. Allerdings besteht bei einer Insolvenz laut Verbraucherzentrum die Gefahr, als einzelner Passagier "sehr, sehr wenig bis gar nichts" rückerstattet zu bekommen.

Frage: Kommen Reiseversicherungen für solche Fälle auf?

Antwort: Die Insolvenz einer Fluglinie ist in der Regel nicht von einer Reiseversicherung erfasst. Hier sollte man sich die Versicherungsbestimmungen im Vertrag genau ansehen – diese unterscheiden sich stark untereinander.

Frage: Wie sieht es bei Pauschalreisen mit Flug und Aufenthalt aus?

Antwort: Als Kunde hat man im Fall eines gestrichenen Flugs gegenüber dem Veranstalter Ansprüche. Reiseveranstalter verfügen zudem in der Regel über eine Insolvenzversicherung, erläutert Anja Mayer von der Arbeiterkammer.

Frage: Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Flugausfalls nicht zeitgerecht zum Dienst erscheinen kann?

Antwort: Dieser Fall ist laut Juristen noch nicht eindeutig ausjudiziert. Sie gehen allerdings davon aus, dass – ähnlich wie bei einer behördlich verhängten Luftraumsperre – der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig kurze Zeit Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung hat, sofern keine andere zumutbare Rückreisealternative besteht. (Felix Diewald, 13.9.2017)