Die Protestaktion "Ceta – das trojanische Pferd kommt nach Österreich" vor dem Parlament in Wien.

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Wien – Der Handelspakt zwischen der EU und Kanada (Ceta) war eine schwere Geburt. Am Donnerstag trat der Vertrag nun vorläufig in Kraft. Damit fallen ab sofort Zölle und andere Handelsbarrieren. Ausgenommen bleibt jedoch der umstrittene Investorenschutz. Jetzt liegt der Ball bei den Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten, die das geplante Investorengericht absegnen müssen. Am Mittwoch bestimmte die ausstehende Ceta-Ratifizierung im Nationalrat gleich die allererste Debatte im Ausweichplenarsaal.

Zur Erinnerung: Nach einer SPÖ-internen Umfrage, die eindeutig gegen Ceta ausgegangen war, hat Bundeskanzler Christian Kern dennoch den Vertrag im Oktober 2016 unterzeichnet. Eine weithin als bedeutungslos angesehene Zusatzerklärung diente Kern damals als Rechtfertigung, damit Österreich nicht im Alleingang unter den EU-Mitgliedern die vorläufige Anwendung von Ceta verhindern musste.

Volksbegehren

Dass nun Ceta wieder auf der politischen Agenda steht, ist längst überfällig. Immerhin haben im Jänner über 560.000 Bürger ein Volksbegehren gegen TTIP, das unvollständige Abkommen mit den USA, und Ceta unterschrieben. Den Spagat zwischen den Wünschen der EU-Partner und heftigen nationalen Gegenstimmen versucht der Bundeskanzler nun fortzusetzen.

Kern versprach am Mittwoch, dass es keine Ceta-Ratifizierung ohne Lösung beim Investorengericht geben werde. Damit stelle man sicher, dass die umstrittenen Sonderklagsrechte für Unternehmen keine Geltung erlangen. Ganz wolle er Ceta aber nicht stoppen, hält Kern fest. Es sei wichtig, dass Europa im Welthandel nicht den USA und China das Feld überlasse.

Volksabstimmung

Offen bleibt, wie sich das ausverhandelte und großteils nun in Kraft getretene Abkommen noch zu aller Zufriedenheit modifizieren ließe. Die Opposition will das politische Dilemma delegieren. FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache fordert eine Volksabstimmung über Ceta. Auch die Grünen sowie der nun fraktionslose Peter Pilz sprachen sich in seltener Einigkeit mit den Freiheitlichen für einen Volksentscheid aus.

Als Verteidiger des Handelsabkommens traten ÖVP und Neos auf. Für ein kleines Land wie Österreich wäre Protektionismus verheerend, warnte ÖVP-Nationalratsabgeordnete Kathrin Nachbaur. Nikolaus Scherak von den Neos warf die Frage auf, mit wem, wenn nicht mit Kanada, die EU sonst Handel treiben solle.

Mit dem Investitionsgericht wollen Kanada und die EU die international etablierte Investorenschiedsgerichtsbarkeit erneuern. Diese ermöglicht privaten Investoren, gegen Enteignungen und Diskriminierung durch Staaten zu klagen. Bisher laufen diese Klagen vor Tribunalen und oft intransparent ab. (APA, slp, 20.9.2017)