Eine gemeinsame Wahlberichterstattung von Puls 4 und ATV soll die Auflagen verletzen. Im Foto: Die Spitzenkandidaten bei der "Elefantenrunde" von Puls 4.

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Wien – Die Wettbewerbsbehörden haben Österreichs größtem privaten Fernsehkonzern ProSiebenSat1Puls4 im Frühjahr erlaubt, die Privatsender ATV und ATV 2 zu übernehmen. Unter Bedingungen über fünfeinhalb Seiten, um die Eigenständigkeit von ATV und seiner – insbesondere redaktionellen – Inhalte zu wahren. Nun hat die Behörde ProSiebenSat1Puls4 nach Informationen des STANDARD schriftlich gewarnt, diese Auflagen zu verletzen.

Der Anlass: Für den Nationalratswahltag am 15. Oktober planen ATV und Puls 4 gemeinsame Wahlberichterstattung. Die neue Puls-4-Senderchefin Stefanie Groiss sagte etwa zuletzt im Interview mit dem STANDARD: "Bei unserem gemeinsamen Wahltag am 15. Oktober ist ATV zum Beispiel auch federführend." Auch Puls-4-Redakteure sollen offenbar zur Berichterstattung beitragen.

Nach STANDARD-Infos gehen die zuständigen Behörden nun sehr bestimmt davon aus, dass die geplante Wahlsendung die Auflagen für die Übernahme von ATV verletzen würde.

Hinweis, Auflage einzuhalten

Theodor Thanner, der Leiter der Wettbewerbsbehörde, bestätigt Freitag auf STANDARD-Anfrage lediglich ein Schreiben an ProSiebenSat1Puls4 zum Thema, ohne näher auf den Inhalt der Mahnung einzugehen. Thanner spricht von einem "Hinweis, die Auflagen einzuhalten".

Bei ProSiebenSat1Puls4 hieß es auf Anfrage, man werde das Thema direkt mit der Behörde besprechen. Es könnte sich auch um ein Missverständnis handeln, kursierte bei dem privaten TV-Riesen.

In den Auflagen der Wettbewerbsbehörden für die Übernahme von ATV heißt es etwa unter der Überschrift "Medienvielfalt": "ATV hat eine unverwechselbare Programmfarbe erreicht. Diese Marktpositionierung soll neben der Aufrechterhaltung der bestehenden Marktpositionierung von Puls 4 erhalten bleiben."

Zu "Nachrichten und Information" behaupten die Auflagen: "Die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion von ATV bestehen fort." (fid, 29.9.2017)