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Ein Tweet des deutschen Satiremagazins "Titanic" hat am Montag für Aufregung gesorgt. Dort hieß es, man könne nun eine "Zeitreise in Österreich" machen und den "Baby-Hitler töten". Illustriert war das mit einem Bild von ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz leitete daraufhin Ermittlungen ein.

Der renommierte deutsche Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat, denkt jedoch nicht, dass der Tweet strafrechtliche Konsequenzen hat. "Eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten liegt hier sicherlich nicht vor", sagt Solmecke zum STANDARD. Der Tod eines Menschen werde "zwar angedeutet", aber es handle sich um eine "satirische, nicht ernst gemeinte Äußerung".

ÖVP wartet ab

Solmecke geht daher nicht davon aus, dass die deutsche Staatsanwaltschaft deswegen Ermittlungen aufnehmen wird. Ein zweites mögliches Delikt – neben der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten – wäre die Beleidigung. Eine Verfolgung dieses Delikts müsste Kurz allerdings selbst beantragen. Aus der ÖVP hieß es, dass man nun erst einmal die Ermittlungen der österreichischen Behörden abwarten wolle. Aber Solmecke sieht auch bei der Beleidigung nur geringe Chancen für eine Verurteilung. Denn: "Die Meinungsfreiheit der 'Titanic' muss mit den Grundrechten des Politikers abgewogen werden."

"Legitime Frage"

Dabei würde ein Gericht die Äußerung der "Titanic" im Detail auseinandernehmen. Solmecke weist etwa darauf hin, dass die "Titanic" Kurz nicht mit Hitler, sondern mit "Baby-Hitler" verglichen habe. "Titanic" werfe laut Solmecke die legitime Frage auf, "wie weit rechts" Kurz sei. Außerdem wird "auf das junge Alter des Politikers" eingegangen sowie die Geschichte Österreichs thematisiert.

"Starker Sachbezug"

All diese Punkte zeigten laut Solmecke einen "starken Sachbezug", weshalb "hier eindeutig die Meinungsfreiheit einschlägig ist". Kurz könnte jedoch auch zivilrechtlich gegen "Titanic" vorgehen oder versuchen, die Äußerung per einstweilige Verfügung zu stoppen. Beide Arten von Gerichtsprozessen – also straf- wie zivilrechtlich – könnten in Deutschland stattfinden. Aber auch österreichische Gerichte könnten entscheiden, den Fall zu behandeln.

Ball liegt bei Kurz

Nachdem staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen eines öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat unwahrscheinlich sind, liegt der Ball wahrscheinlich bei Kurz. Die sogenannte "Majestätsbeleidigung", die eine Beleidigung "von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" unter Strafe stellt, wird in Deutschland mit 1. Jänner 2018 abgeschafft. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser Paragraf nun noch schlagend wird. Ermittlungen gegen den Satiriker Jan Böhmermann, der dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Schmähgedicht gewidmet hatte, hatten zu einer heftigen Debatte über die Majestätsbeleidigung geführt.

Der "Titanic"-Tweet über Kurz hatte für heftige Reaktionen in Österreich gesorgt. Die "Krone" hatte am Montag – also einen Tag nach der Nationalratswahl – den Artikel dazu zu ihrer Spitzenmeldung gemacht. Für die ÖVP dürften nun auch strategische Überlegungen bei einer etwaigen Klage eine Rolle spielen. Die Causa eigne sich etwa dazu, mediale Aufmerksamkeit von den ersten Koalitionsverhandlungen abzuziehen, hieß es hinter vorgehaltener Hand aus ÖVP-nahen Kreisen. (Fabian Schmid, 18.10.2017)