Wien – Zu den Berichten über die Abberufung von Reinhard Göweil als Chefredakteur der "Wiener Zeitung" nahm am Dienstag Göweils Anwalt, Gerhard Jöchl, Stellung. "Die rechtliche Auseinandersetzung meines Mandanten mit seinem Dienstgeber konnte – aus welchen Gründen auch immer – nicht auf juristisch-sachlicher Ebene abgehandelt werden", schreibt Jöchl in einer Aussendung.

Wie berichtet wurde Göweil als Chefredakteur der "Wiener Zeitung" Freitagabend überraschend seiner Position enthoben. Man sehe sich gezwungen, Göweil "wegen eines anlassbedingten Vertrauensverlustes mit sofortiger Wirkung" von der Funktion als Chefredakteur abzuberufen und das Dienstverhältnis mit ihm zu beenden, teilte Geschäftsführer Wolfgang Riedler mit.

Eine Journalistin soll Göweil wie berichtet der sexuellen Belästigung beschuldigt haben. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde mit den Vorwürfen einer Betroffenen befasst und um eine Einschätzung ersucht. Nach Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft soll der Vorfall als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz und als sexuelle Belästigung einzustufen sein.

Göweil-Anwalt: "Kein Entlassungsgrund"

"Die nunmehrige Flut an Unterstellungen, Halb- und Unwahrheiten in den Medien" werde "dem vorliegenden Sachverhalt keinesfalls gerecht und wird im anzustrengenden Gerichtsverfahren auf den Tatsachenkern zurückgeführt werden".

Jöchl: "Eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn hat mein Mandant nicht zu verantworten; ein allenfalls unerwünschtes oder auch unangebrachtes Verhalten meines Mandanten, für das sich Herr Göweil überdies bereits vor einem dreiviertel Jahr entschuldigt hat, stellt keinen Entlassungstatbestand dar".

Göweil werde keine weiteren öffentlichen Erklärungen abgeben, bis der Sachverhalt gerichtlich geklärt sei. Jöchl: "Ich ersuche, aus Gründen journalistischer Fairness bei allfälliger Berichterstattung meinen Mandanten nicht vorzuverurteilen und von Medienjustiz Abstand zu nehmen." (red, 24.10.2017)