Agnes Husslein soll sich nicht an Richtlinien gehalten haben.

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Wien – Noch ist unklar, ob gegen Agnes Husslein-Arco, die der ÖVP bei den Koalitionsverhandlungen als Expertin für den Bereich Kunst und Kultur zur Verfügung steht, Anklage erhoben wird. Über eine "Einstellung, Diversion oder Anklageerhebung wurde noch nicht entschieden", sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage des STANDARD.

Die ehemalige Belvedere-Direktorin verfügt über jahrelange Erfahrung, war jedoch 2016 über Verstöße gegen Compliance-Richtlinien gestolpert. Die Vorwürfe reichten von unzulässig verrechneten Reisespesen bis zum mehrfachen Einsatz von Mitarbeitern für private Zwecke.

Die Staatsanwaltschaft ist seit Juli 2016 mit der Causa befasst. Im April 2017 lag ein umfangreicher Abschlussbericht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Vorfeld der Nationalratswahl lobte ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer die Fähigkeiten der Ex-Belvedere-Chefin, verwies jedoch auch darauf, dass die Dinge "nicht hätten passieren dürfen und Konsequenzen nach sich ziehen mussten".

Laut Museumskuratorium handelte es sich nicht um Bagatellen, "sondern um Verstöße, die den Tatbestand der Untreue erfüllen", weshalb "eine strafrechtliche Verfolgung zulasten des Belvedere" drohte. Damit waren Husslein-Arcos Hoffnungen auf Verlängerung ihrer Direktion vom Tisch.

Der 63-Jährigen könnte von ihrer ehemaligen Arbeitsstätte allerdings weiteres Ungemach drohen. Als Zeichen "tätiger Reue" hatte sie 30.000 Euro an das Belvedere überwiesen. Diese Zahlung soll den Schaden aber nicht abdecken, das Belvedere hat im Juni 2017 Regressforderungen bestätigt.

Auch weil sich seither neue Sachverhalte ergeben hätten. In diesem Zusammenhang soll es vor kurzem zu einer Selbstanzeige beim Finanzamt gekommen sein. Auf Anfrage will man derzeit "keine Detailinformationen bekanntgeben", da es "ein laufendes Verfahren betrifft". (kron, 31.10.2017)