Wien – Einst waren Lisa, Jenny, Michelle, Vanessa, Nadine und Vanessa gute Freundinnen. Bis zum 10 Juni. Da zerstörte ein Katzenkorb im Wert von zehn Euro das in Transdanubien gewachsene Beziehungsgeflecht zwischen den 16 bis 18 Jahren alten Jugendlichen. Wie es so weit kommen konnte, versucht Richter Daniel Schmitzberger im Prozess gegen Lisa M. zu ergründen.

Die 18-jährige Unbescholtene ist wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Sie soll die Schwestern Jenny und Michelle S. mit Tritten und Schlägen leicht verletzt haben. Das leugnet sie: "Ich habe mich nur gewehrt und habe sie weggestoßen, Michelle ist mit dem Hinterkopf auf Jenny geprallt", macht sie Notwehr geltend. Dass sie zuvor die Wohnungstür von Vanessa M. durch einen Fußtritt beschädigt hat, gibt sie dagegen zu.

Keine Reaktion auf das Läuten

Sie war am Tatabend mit ihrer Partnerin und einer Freundin zu M.s Wohnung gekommen, in der sich auch die Zwillinge S. aufhielten. "Es war ausgemacht, dass M. mir das Geld für den Katzenkorb gibt", schildert die Angeklagte. Die wollte offenbar nicht, via Gegensprechanlage wurde das auch kommuniziert, auf Läuten nicht mehr reagiert.

Über eine Nachbarin gelangte die Angeklagte schließlich vor die Wohnungstür, ihr Klopfen fruchtete nicht. "Sie haben Schimpfworte gegen mich geäußert", drückt sie es vornehm aus, da sei sie wütend geworden und habe mit dem Fuß gegen die Tür getreten und sie beschädigt.

"Danach ist sie zurück in den Hof gegangen, als die Schwestern wie Furien von hinten auf sie losgestürmt sind", beschreibt Verteidigerin Romana Zeh-Gindl die Lage ihrer Mandantin. Schmitzberger ist verwirrt. "Wie kann das so eskalieren, wenn Sie eigentlich alle befreundet sind?" – "Ich kann es Ihnen nicht sagen", antwortet die Angeklagte. Auch alle Zeuginnen müssen passen.

"Wollte mich erwürgen!"

Wie beispielsweise Jenny S., die einen Schlag auf die Nase abbekam. Sie erzählt, Vanessa M. habe den Korb sogar zurückgeben wollen. "Wenn man die Tür nicht aufmacht, geht das aber schwer", kann sich der Richter nicht verkneifen. Michelle S. beteuert, der Angeklagten nur wegen der beschädigten Tür nachgegangen zu sein. "Ich habe sie nur leicht hinten berührt, da hat sie sich umgedreht und wollte mich erwürgen!", schildert sie.

Da auch das Leibchen der Angeklagten beschädigt worden ist und die Aussagen der Zeuginnen, wer wen attackiert hat, divergieren, stuft Schmitzberger die Auseinandersetzung als Raufhandel ein. Grund für eine Vorstrafe sieht er aber keinen. Er entscheidet sich für eine Diversion, der Lehrling muss im nächsten halben Jahr 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Schicksal des Katzenkorbs bleibt ungeklärt. (Michael Möseneder, 1.11.2017)