Bild nicht mehr verfügbar.

Max Schrems – zu sehen in Irland – kämpft für eine "Sammelklage" gegen Facebook.

Foto: AP/Lawless

Die "Sammelklage" gegen Facebook, die der Datenschützer Max Schrems vor drei Jahren initiiert hat, steht vor einer unsicheren Zukunft. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sprach sich am Dienstag gegen die Zulässigkeit einer solchen Sammelklage aus. Die Richter folgen der Einschätzung des Generalanwalts meist, aber nicht immer. "Die Ansicht des Generalanwalts zur Sammelklage ist für mich leider nicht nachvollziehbar", sagte Schrems in einer Aussendung.

Schrems hatte seine "Sammelklage" am 1. August 2014 eingebracht. Mehr als 25.000 Teilnehmer hatten sich zuvor gemeldet. Der Datenschützer argumentiert, dass diese Teilnehmer aus aller Welt durch ihre Facebook-Nutzung einen Vertrag mit "Facebook Irland" abgeschlossen haben. Einzig US-amerikanische und kanadische Nutzer interagieren mit Facebook selbst. Die Klage geht inhaltlich gegen Datenschutzverletzungen von Facebook vor, etwa Big-Data-Anwendungen und die Weiterleitung von Informationen an US-Geheimdienste. Schrems wollte pro Teilnehmer 500 Euro Schadenersatz erkämpfen.

Max Schrems auf Facebook.

Vor dem EuGH geht es jedoch um die grundsätzliche verfahrenstechnische Frage, ob diese Art der Sammelklage – Nutzer aus aller Welt gegen einen US-Konzern mit Gerichtsstand Wien – überhaupt zulässig ist. Wenn die Richter grünes Licht geben, wandert der Fall zurück an die österreichischen Gerichte. Abgesehen vom konkreten Verfahren könnte ein für Schrems positiver Richterspruch massive Implikationen für den Konsumentenschutz haben.

Generalanwalt gegen derartige "Sammelklagen"

Doch der Generalanwalt Michal Bobek argumentierte, dass eine österreichische "Sammelklage" nur gegen Unternehmen in Österreich möglich sei, nicht aber durch österreichische Konsumenten gegen Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, also etwa gegen Facebook, dessen Europazentrale in Irland sitzt. "Es scheint, als ob Facebook mit seinen emotionalen Horrorgeschichten gepunktet hat, wonach eine kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten höchst bedenklich wäre", sagte Schrems. Ein Facebook-Sprecher begrüßte auf Anfrage des STANDARD die Aussagen des Generalanwalts.

Generalanwalt Bobek erkannte zwar prinzipiell den "effektiven gerichtlichen Schutz der Verbraucher" an, den Sammelklagen aufwiesen. Er plädierte jedoch dafür, dass aktuellen politischen Überlegungen zur Einführung EU-weiter Sammelklagen "nicht von Gerichten vorgegriffen" werden solle.

Schrems ist "Verbraucher"

Einen Erfolg feierte Schrems bei einer zweiten verfahrensrechtlichen Frage. So hatte Facebook argumentiert, dass der Datenschützer kein "Verbraucher" im juristischen Sinn sei, da er mit seinem Engagement Geld verdienen soll. Das verneinte Schrems, der von einer "Schmutzkübelkampagne" sprach. Der Generalanwalt stellte sich hier auf die Seite von Schrems. Ob die Richter der Meinung des Generalanwalts folgen, wird sich wohl Anfang 2018 zeigen.

Neben der "Sammelklage", deren Zukunft nun bis zum Richterspruch Anfang 2018 unklar ist; prozessiert Schrems in Irland weiterhin gegen Facebook. Dieser Fall war bereits vor dem EuGH gelandet, der daraufhin das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" gekippt hat.

Zweiter Fall erneut vor EuGH

Nun verwies der irische High Court denselben Fall noch einmal an den EuGH. Dabei geht es um den Widerspruch, dass EU-Recht Bürger vor Überwachung schützen soll, während US-Recht US-amerikanische Unternehmen zur Weitergabe von Daten an Polizei und Geheimdienste verpflichtet.Facebook kann sich jedenfalls nicht zurücklehnen. Neben den zwei Schrems-Fällen plant die EU-Kommission etwa eine Untersuchung der Datenweitergabe von Facebook-Tochter Whatsapp an den IT-Konzern.

Neben Datenschutzverletzungen gerät der Konzern politisch auch wegen seiner Rolle bei der Verbreitung von Desinformationskampagnen und seinem oft als zu lasch kritisierten Vorgehen gegen Hasspostings unter Druck. (Fabian Schmid, 14.11.2017)