Frau K. wollte im Juni 2017 gemeinsam mit ihrer Tochter ein Probetraining in einem Fitnesscenter in Anspruch nehmen. Da die beiden Frauen bei ihrem ersten Besuch im Fitnessstudio leider nicht daran gedacht hatten, ihr Sportgewand mitzubringen, wurden sie stattdessen von der Filialleiterin in deren Büro über das Training und die verschiedenen Mitgliedschaftsmodelle informiert.

Weil die Filialleiterin Frau K. offenbar auch ohne Probetraining vom Angebot des Fitnessclubs überzeugen konnte, schloss Frau K. für sich selbst und ihre Tochter je eine fixe Jahresmitgliedschaft zum angepriesenen "Vorteilspreis" von 60 Euro pro Person und Monat ab. Ihre Tochter erschien in den folgenden Wochen gelegentlich zum Training, Frau K. hatte jedoch privat und beruflich mehr zu tun als ursprünglich geplant und konnte sich daher keine Zeit für ihre Besuche im Fitnesscenter nehmen. Auch ihre Tochter verlor bereits nach kurzer Zeit das Interesse am Training.

Daher beschloss Frau K. im August vergangenen Jahres, dass sich die beiden Mitgliedschaften nicht mehr lohnen würden, und ersuchte um zeitnahe Auflösung beider Verträge. Dies wurde jedoch von der Filialleiterin abgelehnt, da laut Vertrag ein einjähriger Kündigungsverzicht (Mindestvertragsdauer) vereinbart worden sei.

Fitnessstudios bieten oft nur Jahresverträge günstig an.
Foto: REUTERS/Laszlo Balogh

Schlichtung zwischen Frau K. und dem Fitnesscenter

Da Frau K. selbst keine zufriedenstellende Lösung mit dem Unternehmen fand, wandte sie sich mit ihrem Anliegen an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Zuerst bot das Unternehmen an, dass die beiden Frauen ihre Mitgliedschaften kostenlos auf Freunde oder Bekannte übertragen könnten. Da dies für Frau K. nicht in Frage kam, vermittelte die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte zwischen den Parteien. Dadurch konnte erreicht werden, dass das Unternehmen sich kulanzhalber bereit erklärte, die Jahresmitgliedschaften in monatlich kündbare Mitgliedschaften umzuwandeln und beide zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Ende Oktober 2017) zu kündigen, wenn Frau K. für die bisherige Vertragsdauer den entsprechenden Aufpreis für monatlich kündbare Verträge (zehn Euro pro Person und Monat) zahlt. Damit musste Frau K. zwar insgesamt noch 100 Euro zahlen, ersparte sich aber zugleich die weiteren Mitgliedsbeiträge von November bis Mai in Gesamthöhe von 840 Euro.

Quick Facts – Fitnesscenterverträge und Bindungsfristen

  • Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Fitnesscentern, manche sind als Ketten mit zahlreichen Standorten organisiert, einige Anbieter arbeiten mit Franchisemodellen und wieder andere sind kleine Unternehmen mit nur einem Standort. So verschieden die Fitnessstudios sind, so verschieden sind auch die angebotenen Mitgliedschaftsmodelle.
  • Eines ist jedoch bei vielen Unternehmen in dieser Branche ähnlich: Meist werden längerfristige Verträge zu günstigeren Konditionen verkauft, als kurzfristige und/oder flexible Verträge. Das heißt, bei Abschluss einer fixen Jahresmitgliedschaft ist der monatliche Betrag meist deutlich niedriger, als wenn der Vertrag nur für einen Monat gilt und anschließend (bei Bedarf) um einen weiteren Monat verlängert wird.
  • Die Logik ist klar: Da mit der Errichtung und dem Betrieb eines Fitnessstudios mitunter beträchtliche Investitionen verbunden sind, möchten die Unternehmen möglichst langfristig planen können und nicht jeden Monat um ihre Mitgliederzahl bangen beziehungsweise umständliche Vertragsverlängerungen durchführen müssen.
  • Obwohl es bereits einige Gerichtsentscheidungen gibt, die bestimmte Klauseln in Fitnesscenter-Verträgen verbieten, kommt es trotzdem leider immer noch vor, dass unzulässige oder für Konsumenten nachteilige Vertragsinhalte vereinbart werden. Mitunter sind nachteilige Regelungen sogar zulässig, wenn ein entsprechender Vorteil gegenübersteht, zum Beispiel etwas längere Bindungsfristen bei deutlich niedrigeren Monatsbeiträgen.

Was können Sie bei einem Streitfall mit Ihrem Fitnesscenter tun?

Vorab: Bevor Sie eine Mitgliedschaft bei einem Fitnessclub unterscheiben, lesen Sie den Vertragstext aufmerksam durch und lassen Sie sich unklare Passagen erklären. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie lange Sie den Vertrag nutzen werden, fragen Sie am besten auch nach kurzfristigeren Optionen, auch wenn diese mitunter etwas mehr kosten.

Sollte es zu einem Streitfall – etwa wegen eines vorzeitigen Kündigungswunsches – kommen, nehmen Sie als erstes direkt Kontakt mit dem Anbieter – zum Beispiel der Filialleitung oder dem Kundenservice – auf. Dieser sollte Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen, welche Möglichkeiten Sie haben, ihre Mitgliedschaft zu beenden. Wenn Sie direkt mit dem Unternehmen keine Lösung finden, kann in vielen Fällen ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dieses stellt eine rasche, risikofreie und kostenlose Alternative zu einem Gerichtsprozess dar. Kommt es auch im Schlichtungsverfahren zu keiner Lösung, ist anschließend immer noch eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte möglich. (Joachim Leitner, 24.1.2018)

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  • Weitere Informationen und das Online-Formular zur Einbringung von Schlichtungsanträgen finden Sie auf verbraucherschlichtung.at.

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