Das Kapitel Integration des türkis-blauen Regierungsprogramms sieht zusätzliche Pflichten für Migranten und neue Instrumente zur Erfassung von Daten über Zugewanderte vor. Geplant ist eine zentrale "Datenbank über Zuwanderer und Flüchtlinge" in ganz Österreich. Sämtliche Integrationsförderungen sollen in der Transparenzdatenbank erfasst sein.

Das Programm sieht zudem eine weitere Aufwertung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) vor: Dieser Fonds, der im Außenministerium angesiedelt ist, soll zur "zentralen Drehscheibe für Integrationsförderungen" werden und dafür zuständig sein, alle vergebenen Integrationsförderungen zu evaluieren und bei Nichteinhaltung von Förderkriterien Geld zurückzufordern.

Die neuen Pflichten für Zugewanderte konzentrieren sich auf die Bildung. "Eltern mit Migrationshintergrund", so die etwas vage Definition, sollen künftig angehalten werden, Integrationsmaßnahmen im Bildungsbereich zu absolvieren. So sollen sie etwa verpflichtet werden könnten, den Elternsprechtag an der Schule zu besuchen.

Der schon öfters geäußerte Plan, Kinder mit schwach ausgeprägten Deutschkenntnissen in separaten Klassen zu unterrichten, wird im Regierungsprogramm präzisiert: Wer mit sechs Jahren noch nicht ausreichend Deutsch kann, soll generell als nicht schulreif gelten.

Die Staatsbürgerschaft soll, wie von der ÖVP auch zuvor stets betont, erst den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden. Um das zu bekräftigen, soll es künftig einen feierlichen Rahmen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft geben – auch diesen Rahmen soll der Integrationsfonds gestalten.

Dass den Koalitionsparteien auch Einschränkungen und Ausweitungen des Zugangs zur Staatsbürgerschaft vorschweben, wird im Integrationskapitel übrigens nicht erwähnt. Dafür muss man ins Kapitel Sicherheit blättern. Dort findet sich der Plan, die Hürden für die Einbürgerung erneut zu ändern. Zwar ist hier neutral von "Anpassung" und nicht von Verschärfung die Rede. In eckigen Klammern findet sich jedoch ein Hinweis, dass man die Staatsbürgerschaft erst später erhalten könnte als bisher: Hier ist von Aufenthaltsdauern von zehn, 20 und 30 Jahren die Rede, nicht aber von sechs Jahren. Für mehrere Gruppen gilt derzeit jedoch, dass schon nach sechs Jahren rechtskräftigen Aufenthalts der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann.

Wie schon zuvor kolportiert sieht das Programm auch eine Doppelstaatsbürgerschaft für Angehörige deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol vor. Zudem sollen auch Nachfahren österreichischer Opfer des Nationalsozialismus eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen können.

Im Kapitel Integration sind zudem einige Regeln vorgesehen, die die islamische Gemeinschaft in Österreich betreffen. So planen ÖVP und FPÖ eine standardisierte Koran-Ausgabe sowie eine "umfassende Kontrolle der Darstellung der Lehre". Einflüsse aus dem Ausland sollen nicht nur bei Moscheevereinen beschränkt werden – derzeit ist das ja im Islamgesetz als Verbot der Auslandsfinanzierung verankert –, sondern auch im Bildungsbereich. (Maria Sterkl, 16.12.2017)