Wien – Mit der kulinarischen Qualität der Fastfood-Kette McDonald's ist Silvia Lichtenhofer (Name geändert, Anm.) nicht immer zufrieden. "Ich beschwere mich auch, wenn die Pommes zu salzig oder zu kalt sind, und bestehe auf neuen", erklärt die 41-Jährige Richter Hartwig Handsur. Vor dem die Juristin mit einer Anklage wegen versuchten schweren Betruges sitzt. Sie soll versucht haben, am 24. September in einer McDonald's-Filiale mit einer gefälschten Mail des Kundendiensts zu zwei 25-Euro-Gutscheinen zu kommen.

Verteidiger Johannes Wolf bittet vor Prozessbeginn den Richter, laut zu sprechen, da seine Mandantin schwerhörig sei. Dieses Faktum spielt eine wichtige Rolle, wie Wolf im Eröffnungsplädoyer erklärt: Denn im Jahr 2013 habe Frau Lichtenhofer sich an die Gleichbehandlungskommission gewandt, nachdem sie ihrem Eindruck nach in einer McDonald's-Filiale wegen dieser Einschränkung diskriminiert worden sei.

Bezüglich der inkriminierten Mail könne man nicht sagen, ob sie ein Fake sei oder nicht, die Angeklagte sei jedenfalls von ihrer Echtheit ausgegangen. Denn: "Es wäre doch erstaunlich, wenn eine Juristin, die wissenschaftliche Fachartikel schreibt, ihre Zukunft wegen McDonald's-Gutscheinen aufs Spiel setzt."

Beschwerde bei Gleichbehandlungskommission

Richter Handsur muss also ein paar Jahre in der Vergangenheit beginnen. "Was ist der Hintergrund für die Troubles?", fragt er die Unbescholtene. "Im Jahr 2013 war ich mit meinem damaligen Freund in meiner Stammfiliale und bekam versalzene Pommes. Ich wollte neue, es ist zu einem Streit gekommen. Der Geschäftsführer hat mich dabei extremst diskriminiert! Mein Freund hat danach die Beziehung beendet, da er sehr konservativ ist", erzählt Lichtenhofer.

Nach erfolglosen Beschwerden bei der Kundenservicestelle habe sie sich an die Gleichbehandlungskommission gewandt. Allerdings: Was damals wirklich passiert ist, bleibt offen – das Verfahren wurde entweder eingestellt oder ergab, dass keine Diskriminierung vorlag, gibt die Angeklagte zu.

Überraschend ist, dass die Frau trotz dieser Erfahrung nicht auf Burger, Nuggets und anderes Junkfood verzichtete. Nach Wechsel der Geschäftsführung ging sie entweder in ihre Stammfiliale oder in eine fünf Minuten weiter entfernte Dependance.

Probleme wegen mitgebrachten Getränks

"Ich schreibe dort meine Artikel", begründet sie das. "Und, gab es nach 2013 auch irgendwelche Zwischenfälle?", interessiert Handsur. "Zwischenfälle hat es quasi ständig gegeben", hört er. "Es wurde mir verboten, mein mitgebrachtes Cola zu trinken, ein anderes Mal hat man mich gefragt, warum ich so oft da bin", klagt Lichtenhofer ihr Leid.

Rund zwanzigmal habe sie zwischen 2013 und 2017 nach Beschwerden eine Entschuldigung oder Gutscheine bekommen, sagt die Frau, die sich derzeit in Pflegekarenz befindet und 570 Euro bekommt. Auf dem Weg zu diesen Wiedergutmachungen scheint sie sehr hartnäckig gewesen zu sein, wie sie selbst sagt. In einem Fall habe sie an einem Tag zwanzig- bis dreißigmal beim Kundendienst angerufen, nachdem ihre Mail ignoriert worden war.

Es ist also nicht auszuschließen, dass die Nerven der McDonald's-Mitarbeiter schon etwas dünn geworden sind. Ein Hinweis darauf ist die neu ausgestellte Stammkundenkarte. "Ich habe die alte verloren und eine neue beantragt. Erst später habe ich registriert, auf welchen Namen die ausgestellt ist, das sieht man nur im Internet!" Lichtenhofer zückt ihr Handy, tritt vor Handsur und zeigt ihm einen Screenshot. Der Richter diktiert fürs Protokoll: "Unter Vorname steht: 'Leck mich am', unter Nachname: 'Schwanz'."

Teufelsburger und "fiese Mitarbeiter"

Es ist also nicht kategorisch auszuschließen, dass auch die falsche Gutschriftmail eine Bösartigkeit ist. Etwas verwirrt Handsur allerdings: Das umstrittene Schreiben ist an einen anderen Namen adressiert. Lichtenhofer kann auch das erklären: "Ich habe im Sommer 2017 bemerkt, dass mich diese fiesen Mitarbeiter loswerden wollen. Ich habe beim Automaten einen Teufelsburger bestellt, der ist zehn Minuten auf der Theke gelegen, ohne dass die Abholnummer auf der Anzeige aufgeschienen ist!", behauptet sie.

Die Folge: eine weitere Beschwerde beim Personal. "Ich bin ein ziemlich emotionaler Mensch, der Mitarbeiter hat mich in Rage gebracht." Schließlich habe er in aller Öffentlichkeit verkündet: "Wir dokumentieren Sie seit Jahren schon!" Die Nachfrage, was dokumentiert werde, sei demütigend gewesen: Die Frau betätige nach dem Exkrementieren nicht die Toilettenspülung, sondern würde den Kot im Gegenteil noch verteilen. "Das stimmt nicht!", beteuert sie jetzt. Damals verlangte sie eine Übermittlung der angeblichen "Dokumentation" und gab die nun im Strafverfahren wichtige Mailadresse an.

Zunächst habe es keine Reaktion gegeben. Als sie aber neuerlich mit der Gleichbehandlungskommission und dem Gang in die Medien drohte, sei das inkriminierte Schreiben von der Adresse kundenservice@mcdonalds.at plötzlich gekommen.

Zeuge bestreitet, dass Mail von McDonald's stammt

Ein Ding der Unmöglichkeit, behauptet der nun auftretende Zeuge des Burgerbraterunternehmens. Herr B. ist aus der Rechtsabteilung und ungeduldig, schon während der Befragung der Angeklagten klopft er und fragt, ob es noch lange dauert.

Als er an der Reihe ist, offenbart er, dass Reklamationen an sich Sache der "Communications-Abteilung" sind, er sich aber die Informationen besorgt habe. Er übergibt dem Richter ein Konvolut, aus dem sich ablesen lässt, wie Antwortmails auszusehen haben. Zu den Vorgaben zählen beispielsweise: Man muss "Restaurant" statt "Filiale" schreiben, und es werden nur Warengutscheine versandt.

Außerdem berichtet er, dass es Mails von Frau Lichtenhofer erst ab dem Jahr 2016 gebe und es im Mai 2017 schon einmal zu einem Betrug wie dem nun angeklagten gekommen sei. Damals habe es eine firmeninterne Warnung davor gegeben.

Verteidiger bleibt hartnäckig

Jedenfalls: "Wir können ausschließen, dass die Mail von uns kommt, da sie nicht im System ist." Verteidiger Wolf mag das nicht recht glauben und bohrt nach. "Ist es technisch möglich, dass ein Mitarbeiter in eine Antwortmail etwas anderes schreibt als vorgesehen? Also nicht, ob er es darf, sondern ob er es kann?", fragt er. Das sei möglich, muss der Zeuge zugeben. "Und kann man Mails aus dem System wieder löschen?" Herr B. ist sich nicht ganz sicher, glaubt aber nicht.

Die Konsequenz: Wolf beantragt einen EDV-Sachverständigen, um zu beweisen, dass die Mail entweder doch von McDonald's stammt oder zumindest eindeutig nicht von seiner Mandantin. Handsur gibt dem Antrag statt und vertagt auf unbestimmte Zeit. (Michael Möseneder, 9.1.2018)