Schifteh Hashemi (links) und Andrea Hladky vom Frauenvolksbegehren zweifeln nicht daran, die 100.000 Unterschriften zusammenzubekommen.

Foto: Frauenvolksbegehren

Dieses Jahr wird es für das Frauenvolksbegehren ernst. Ab 12. Februar können, voraussichtlich bis zum Internationalen Frauentag am 8. März, Unterstützungserklärungen unterschrieben werden. Kommen die nötigen 8.401 Erklärungen zusammen, legt das Innenministerium innerhalb von drei Wochen den Zeitpunkt der Eintragungswoche fest. Eine für den Erfolg des Volksbegehrens nicht unwichtige Entscheidung. Das Ministerium kann die Woche irgendwann zwischen zwei Monate nach dem letzten Tag, an dem Unterstützungserklärungen abgegeben werden konnten, und sechs Monaten danach festlegen. "Unser Wunschtermin wäre Ende Mai, es kann aber auch passieren, dass Innenminister Herbert Kickl die Woche direkt in die Sommerferien legt", sagt Andrea Hladky vom Frauenvolksbegehren über den wohl denkbar schlechtesten Zeitpunkt für eine Eintragungswoche, wenn alle auf Urlaub sind.

Allerdings sei die feministisch alles andere als ambitionierte neue Bundesregierung nicht unbedingt nur nachteilig für das Begehren, sind sich die Sprecherinnen Hladky und Schifteh Hashemi einig. Der Fokus liege beim Familienbonus klar auf Besserverdienenden, Kinderbetreuung sei nicht mehr von der Steuer absetzbar, und der Zwölfstundentag werde ohne lückenloses Betreuungsangebot eingeführt. "Es mag schon sein, dass Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß sehr engagiert ist und durchaus für ein neues Frauenbild steht, trotzdem sind alle diese Maßnahmen für Eilten", kritisiert Hladky. Das Frauenvolksbegehren sei aber eine Bewegung aus der breiten Bevölkerung. Hladky: "Im Grunde ist das eine Chance für das Volksbegehren, es ist aber eine Gefahr für den Sozialstaat."

Vergleich mit altem Volksbegehren

Beim Frauenvolksbegehren von 1997, mit dem sich auch das neue Frauenvolksbegehren immer wieder messen muss, war eines der Erfolgsrezepte, dass sich die Initiative nicht auf Wien beschränkte, sondern umfassende Unterstützung – quer durch verschiedenste Milieus – aus den Bundesländern erhielt. Auf diese Zusammenarbeit mit Aktivistinnen und Organisationen aus den Bundesländern konzentriere man sich nun, so die Sprecherinnen.

Jedes Bundesland hat bereits eine Gruppe, um die Forderungen von Vorarlberg bis ins Burgenland zu transportieren. Auch Organisationen, die nicht jede Forderung mit Enthusiasmus mittragen, seien dabei. "Im Großen und Ganzen sind alle, die mitarbeiten, mit den Forderungen einverstanden", erzählt Hladky. Die Katholische Frauenbewegung unterschütze das Frauenvolksbegehren etwa sehr, man verstehe aber auch, dass sie bei Punkten wie jenem zum Schwangerschaftsabbruch, für den das Volksbegehren die volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen fordert, nicht gänzlich mitgehen könne.

Aktuelle Debatten nutzen

Dass die nötigen Unterschriften zusammenkommen, davon sind die Aktivistinnen überzeugt. "Es gibt eine derart breite Unterstützung, nicht zuletzt wegen enorm breiter Debatten wie #MeToo und auch durch das Regierungsprogramm von Schwarz-Blau", meint Hladky. Sind die nötigen Unterschriften gesammelt und eine Behandlung der Forderungen im Nationalrat somit fix, könne es aber immer noch passieren, dass die Themen in irgendeinen Ausschuss verschoben werden. "Trotzdem wäre auch das kein Ende des Frauenvolksbegehrens, wir werden weiter darum kämpfen, dass sie Forderungen umgesetzt werden." Außerdem wollen sich die Organisatorinnen nicht auf "das Spiel" einlassen, das Begehren erst dann als Erfolg zu betrachten, wenn man so viele Stimmen wie beim letzten Mal sammle. 1997 unterschrieben 644.665 Personen.

Unter den neun Forderungen des Frauenvolksbegehrens finden sich die Themen Armutsbekämpfung, Lohndifferenz, Gewaltschutz und Kinderbetreuung. Die Unterstützungserklärungen können heuer erstmals auch via Bürgerkarte digital unterschrieben werden, der Gang zum Gemeindeamt ist also nicht mehr unbedingt nötig. Will man dennoch dort unterzeichnen, kann man das nun auf jedem Gemeindeamt tun. Wer also in kleinen Ortschaften nicht beim Beamten von nebenan das Frauenvolksbegehren unterstützen will, kann dafür auch auf ein anderes Gemeindeamt gehen. (beaha, 18.1.2018)