Nur 50 Prozent der 50- bis 70 Jährigen besuchten im letzten Jahr einen Augenarzt. 19 Prozent hatten ihren letzten Termin in den letzten 13 bis 24 Monaten, 32 Prozent vor länger als zwei Jahren.

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Neben den übrigen Vorsorgeuntersuchungen sollte auch der jährliche Gang zum Augenarzt ein Pflichttermin in Sachen Gesundheit sein. Dies erklärten die Wiener Spezialistin Helga Azem und Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich.

"Wir geben unser Auto jedes Jahr zum Service, aber uns selbst gönnen wir keine jährliche Vorsorgeuntersuchung", sagte Staatsopern-Bariton Clemens Unterreiner, der sich für den Verband als "Botschafter" engagiert, als Kind das Sehvermögen verlor und erst durch langwierige Therapie den Weg zurück schaffte.

Eine Online-Umfrage unter einem repräsentativen Sample von 300 Personen im Alter von 50- bis 70 Jahren aus dem Dezember vergangenen Jahres hat ergeben, dass nur rund 50 Prozent der Menschen in dieser Gruppe in den vorangegangenen zwölf Monaten einen Augenarzt aufgesucht hatte. 19 Prozent hatten ihren letzten Termin in den vorangegangenen 13 bis 24 Monaten gehabt, 32 Prozent vor länger als zwei Jahren.

Vorsorgeuntersuchung für Kinder

Die Wiener Augenärztin Helga Azem, in ihrem Fach auch seit vielen Jahren als Standesvertreterin aktiv, warnte: "Das Auge ist mit dem Sehnerv ein Anhangsgebilde des Gehirns. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Verlust von Nervenfasern nicht zu reparieren ist.(...) Es ist aber sehr gut möglich, Schäden zu verhindern oder Krankheiten möglichst stabil zu halten." Das gelte sowohl für das Glaukom (Grüner Star) als auch für Formen der Netzhautdegeneration (Makuladegeneration) oder die diabetische Retinopathie.

Besonders wichtig wäre auch eine Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt für Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren. Helga Azem sagte: "Kinderaugen müssen das Sehen erst erlernen." Wenn ein Auge durch größere Dioptrie-Unterschiede, Schielen etc. von Beginn an Einschränkungen aufweise, würde das Gehirn automatisch das stärker sehfähige Auge bevorzugen, das zweite in seiner Kompetenz für das weitere Leben zurückbleiben.

Moderne technische Untersuchungen, zum Beispiel die Optische Kohärenz-Tomografie (OCT) zur feinsten Bestimmung und Kontrolle von Netzhautschäden werden in Österreich nur teilweise von den Krankenkassen bezahlt. Die Augenärztin sagte: "Bei den kleinen Krankenkassen ist es uns in den letzten Jahren gelungen, dass die Augenärzte die OCT-Untersuchung privat verrechnen können und die Versicherten dann rund 60 Euro zurückbekommen (von üblicherweise 80 bis hundert Euro Honorar; Anm.)."

Teure Behandlungen sind Problem

Mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) verhandle man derzeit wieder über die Verrechenbarkeit dieser Leistung. Die von der WGKK geforderte Limitierung der maximalen Häufigkeit von OCT-Untersuchungen auf höchstens fünf Prozent bei unter 70-Jährigen und auf höchstens zehn Prozent bei den über 70-jährigen Patienten einer Ordination sei aber inakzeptabel, betonte die Augenärztin. Man könne wohl dem "sechsten Prozent" die Untersuchung im Bedarfsfall schon aus ethischen Gründen nicht verweigern.

Die Angelegenheit sei ein österreichweites Problem. Gelinge keine Einigung, würden die österreichischen Augenärzte die OCT-Untersuchung "im kassenfreien Raum lassen", sagte Helga Azem. Dann müssen die Patienten (weiterhin) zahlen und bekommen nur einen teilweisen Rückersatz. Dabei sei gerade die OCT-Untersuchung heute "State of the Art" in der Augenheilkunde. (APA, 25.1.2018)