Rauchverbots-Regelungen in der Gastronomie in der EU.

Wien – In allen 28 EU-Staaten gibt es Rauchverbote, nicht zuletzt auch, weil im Jahr 2009 in Brüssel eine Resolution verabschiedet wurde, die alle Mitglieder aufforderte, bis 2012 im gesamten öffentlichen Raum in Gebäuden für Rauchfreiheit zu sorgen. Einheitlich sind die Rauchverbote in der Gastronomie aber nicht, jedoch dominieren Regelungen, die keine Ausnahmen wie etwa Raucherräume vorsehen.

Staaten wie Vorreiter Irland brauchten keine Einladung von der EU, um tätig zu werden. Dort ist das generelle Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen und an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants, bereits seit dem 29. März 2004 Realität. Ein Jahr später folgte Italien, wo seit dem Jänner 2005 der Rauchstopp in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie gilt – hier sind Raucherbereiche zwar möglich, werden aber aufgrund der strikten Auflagen kaum in Anspruch genommen.

"Grundsätzliches" Rauchverbot in Lokal mit Ausnahmen

In Österreich folgte mit 1. Jänner 2009 mit dem Tabakgesetz ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen mit Ausnahmen für abgetrennte Raucherzimmer und kleine Gaststätten. Zu diesem Zeitraum war ein generelles Rauchverbot bereits auch in Finnland oder in Frankreich in Kraft. Als EU-Nachzügler entpuppte sich Tschechien, doch seit dem Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2017 ist das Verbot auch im ehemaligen Raucherparadies ein generelles.

Es gibt aber auch EU-Staaten, wo weiterhin Rauchverbote mit Ausnahmen gelten. So gab es in Deutschland den umfassenden Schutz vor den Gefahren des Rauchens nur in den Gaststätten Bayerns, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes. In den übrigen Bundesländern gibt es nach wie vor unterschiedliche Regelungen, wenn jedoch geraucht werden darf, dann dürfen Gaststätten erst ab 18 Jahren betreten werden.

Raucherräume oder -bereiche sind unter anderem auch in Polen oder der Slowakei zugelassen, in 17 Staaten gilt jedoch das generelle Rauchverbot. (red, APA, 2.2.2018)