Straßburg – In der EU soll das grenzüberschreitende Onlineshopping einfacher werden. Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament am Dienstag verabschiedet hat. Sie soll vor allem das sogenannte Geoblocking weitgehend aus dem Internethandel verbannen. Auf die Neuregelung hatten sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten vorab geeinigt.

Die Gesetzgebung ist daher mit dem Votum abgeschlossen, in Kraft treten sollen die neuen Vorschriften in neun Monaten – also noch vor Jahresende.

Die Neuregelung soll sicherstellen, dass Kunden beim Online-Shopping nicht mehr wegen ihres Wohnortes oder eines vorübergehenden Aufenthaltsorts diskriminiert werden. Auch sollen für Internet-Kunden im Ausland die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie für ortsansässige Kunden. Dies gilt für den Kauf von Waren wie Kleidung und Möbel, sowie für Dienstleistungen wie das Mieten einer Ferienwohnung oder eines Leihwagens.

Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter, etwa Filme, Musik, oder Bücher. Diese Ausnahme soll die Kommission aber nach zwei Jahren überprüfen.

Bisher können Online-Händler mit Hilfe des Geoblocking den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet – wo die Preise womöglich höher sind. Davon profitieren vor allem die großen Onlineshops, die in den unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedliche Preise praktizieren.

Das für den Verbraucher "ärgerliche und vielfach ungerechtfertigte Geoblocking" beim Online-Einkauf werde nun effektiv abgeschafft, betonte die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Künstliche digitale Grenzen seien "mit der europäischen Idee unvereinbar".

Für die netzpolitische Sprecherin der Grünen, Julia Reda, geht die Verordnung hingegen nicht weit genug. Sie sei zwar ein "kleiner Schritt" in die richtige Richtung, bedeute aber nicht das Ende des Geoblocking. Für digitale Medien wie E-Books, Filme und Computerspiele werde es weiterhin Ländergrenzen geben.

Einer Untersuchung der EU-Kommission zufolge verwenden fast zwei Drittel aller Websites Geoblocking. Sie verweigern etwa die Bezahlung aus einem anderen Land oder mit ausländischen Kredit- und Bankkarten.

Beim Kauf von Waren über das Internet gibt es allerdings weiterhin ein Hindernis: Die betroffenen Firmen im EU-Ausland haben keine Pflicht zur Lieferung. Wer also beispielsweise in Deutschland online ein Möbelstück aus Frankreich kauft, muss dieses gegebenenfalls selbst abholen oder die Lieferung über eine Spedition organisieren. (APA, 6.2.2018)