Wien – "Die Situation ist eine tickende Zeitbombe", skizziert Privatbeteiligtenvertreter Werner Tomanek die Lage in dem Gemeindebau in Rudolfsheim-Fünfhaus, in dem Ayse I. und Meral T. leben. Seit Februar 2017 liegen die beiden Frauen und ihre Familien im Clinch, nun muss sich Ayse I. wegen schwerer Körperverletzung vor Richter Christian Gneist verantworten. Die 38-Jährige soll ihrer 39 Jahre alten Kontrahentin am 4. Dezember in der Waschküche eine Platzwunde am Kopf und eine Prellung im Gesicht zugefügt haben.

Der Fall klingt einfach – schließlich wurde T. von der Polizei blutüberströmt vor ihrer Wohnung gefunden und beschuldigte sogleich I., die nun angeklagte Frau. Es zeigt sich allerdings rasch, dass mehr hinter der Geschichte stecken könnte – auch, da Richter Gneist einen Trick anwendet.

Beide Seiten sind juristisch ungewöhnlich gut ausgestattet. T. wird neben Tomanek auch von Eva Velibeyoglu vertreten, I. hat mit Banu Kurtalan und Philipp Winkler ebenso gleich zwei Rechtsvertreter. Die ankündigen, dass sich ihre Mandantin nicht schuldig bekennen wird, und auf die Vorgeschichte verweisen.

Pistolenkugeln und ehrenrühriges Plakat

Das heißt, auf einen Teil der Vorgeschichte. Warum die Familien so verfeindet sind, bleibt zumindest in diesem Prozess nämlich offen. Verteidigerin Kurtalan berichtet aber, dass die Angeklagte bereits Pistolenkugeln vor ihrer Wohnungstür – sie wohnt auf Stiege 2 – gefunden habe und dort im Stiegenhaus auch ein Plakat aufgehängt wurde, das die Juristin auch vorlegt. Zu sehen: das Porträt ihrer kopftuchtragenden Mandantin, darüber handschriftlich die Adresse und das Wort "Massöse".

"Sie wollte meine Ehre verletzen", sagt die Angeklagte dazu. "Und woher wissen Sie, dass Frau T. das Plakat aufgehängt hat?", fragt der Richter. "Ihr Cousin hat es meinem Bruder gesagt", lautet die Antwort. Die Verletzte selbst habe sie am Tattag aber weder gesehen noch gesprochen, geschweige denn geschlagen. "Sie muss das selbst gemacht haben", ist I. überzeugt.

Die Österreicherin berichtet auch, nach dem Vorfall sei gegen sie ein Betretungsverbot für die Stiege 1, wo Familie T. lebt, ausgesprochen worden. Sie habe sich daran gehalten, die Kontrahenten hätten dennoch bei der Polizei Gegenteiliges behauptet. "Als am 12. Dezember die Polizei vor der Tür gestanden ist, habe ich zu meinem Sohn gesagt, er soll die Straße filmen. Dort ist der Lebensgefährte von T. gestanden und hat geschrien, dass er mich vergewaltigen und ficken wird!", echauffiert sich die Angeklagte.

Telefonat zur mutmaßlichen Tatzeit

Verteidiger Winkler legt auch noch einen Einzelgesprächsnachweis vor, der zeigen soll, dass I. zur angeblichen Tatzeit, kurz vor 13 Uhr, mit ihrem Mann telefoniert habe. "Ich war zuvor beim Friseur", erzählt die Angeklagte dem Richter, "als ich heimkam, war er nicht in der Wohnung, da habe ich ihn angerufen und gefragt, wo er ist", erinnert sie sich.

Vor dem Auftritt von Frau T., die laut ihrem Vertreter Tomanek an einem posttraumatischen Belastungssyndrom leidet und daher 5.000 Euro will, muss die Angeklagte in den Nebenraum: Die Zeugin hat eine abgesonderte Vernehmung beantragt. "Woher kennen Sie denn die Angeklagte?", fragt Gneist die Frau. "Aus dem Gemeindebau." – "Können Sie die Adresse auf einen Zettel schreiben?", bittet der Richter. Die Zeugin erfüllt den Wunsch. "Ah ja, und können Sie auch gleich noch Masseuse schreiben?" – T. zögert kurz, schreibt schließlich doch und gibt Gneist den Zettel.

Verräterische Handschrift und Orthografie

Der ihr postwendend das Plakat aus dem Stiegenhaus zeigt. "Kennen Sie das?" – "Ja. Das habe ich hängen gesehen." – "Haben Sie es aufgehängt?" – "Nein." – "Also, ich bin kein Sachverständiger, aber für mich schaut die Adresse gleich aus. Und Sie haben auch 'Massöse' geschrieben – vielleicht darf man das ja jetzt mit der neuen Rechtschreibung, aber ich kenne es nur mit 'eu'. Aber wir können gerne ein Gutachten einholen, um festzustellen, ob Sie gelogen haben. Das fangt halt schon einmal nicht gut an", erinnert Gneist die Zeugin an ihre Wahrheitspflicht.

Die zusehends aufgewühlte Frau berichtet, sie habe am 4. Dezember von 6.30 bis 13 Uhr Waschtag gehabt. In der Waschküche der Stiege 2, wo Frau I. lebt. "Um 10 oder 10.30 Uhr habe ich sie und ihren Mann auf der Stiege gesehen, da war nichts. Gegen 12.50 Uhr habe ich die letzte Wäsche geholt, da man danach mit dem Chip die Tür nicht mehr öffnen kann." Sie beginnt zu schluchzen: "Als ich herauskam, stand Frau I. vor mir ..."

Verletzte sprach mit Zeitung

Gneist bricht an dieser Stelle wegen der fortgeschrittenen Zeit ab. "Wir brauchen ohnehin noch einen Termin, da möchte ich Ihnen ersparen, dass Sie das vielleicht mehrmals erzählen müssen", erklärt er der Zeugin. Ein Problem dürfte die Frau damit nicht haben: Vor zweieinhalb Wochen erschien sie mit Bild in einer Gratiszeitung und schilderte, sie sei mit einem Türstopper aus Eisen attackiert worden. So einer wurde allerdings nicht gefunden, da die Bewohner für diesen Zweck einen Stein verwendeten. Auf diesem fanden sich wiederum weder Blut noch verwertbare Spuren.

Der Richter vertagt auf unbestimmte Zeit, er hat umfangreiche Aufträge an die Polizei, die mehrere Zeugen ausfindig machen und vernehmen soll. Außerdem sollen die Beamten feststellen, ob die Daten des Waschküchenchips noch gespeichert sind, zusätzlich wird er ein grafologisches Gutachten in Auftrag geben und eine medizinische Expertise einholen, wie T.s Verletzungen entstanden sind. (Michael Möseneder, 12.2.2018)