Auch in Österreich gilt die Widerspruchslösung.

Foto: Christian Fischer

Ab dem Jahr 2020 gilt auch in den Niederlanden die Widerspruchslösung. Demnach ist jede erwachsene Person automatisch Organspender, außer sie hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bislang mussten sich die Niederländer aktiv registrieren lassen, wenn sie nach ihrem Tod Organe für Transplantationen spenden wollten.

Das stark umstrittene Gesetz wurde mit einer knappen Mehrheit angenommen – 38 Abgeordnete stimmten dafür, 36 dagegen. Die neue Regelung soll dem extremen Mangel an Spenderorganen entgegenwirken. Mehr als tausend Menschen stehen derzeit auf Wartelisten. Jährlich sterben etwa 150 Patienten, weil Spenderorgane zu spät kommen.

Österreich im Mittelfeld

In 17 weiteren europäischen Ländern gilt aktuell die Widerspruchslösung, auch in Österreich. Wo sie gilt, sind die Spenderzahlen – also die Zahl jener Menschen, denen tatsächlich Organe entnommen wurden – am höchsten, etwa in Spanien. Das Land liegt mit mehr als 40 Spendern pro eine Million Einwohner auf Platz eins. In den Niederlanden kommen bisher nur etwa 15 Spender auf eine Million Einwohner. In Österreich liegt die Zahl bei etwa 24 tatsächlichen Organspendern pro eine Million. Potenzieller Organspender ist auch hierzulande jeder, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

In Deutschland gilt die Zustimmungsregelung. Danach ist eine Person nur dann ein potenzieller Organspender, wenn sie ausdrücklich zugestimmt hat. Doch auch hier wird eine Gesetzesänderung immer wieder diskutiert. Vor allem, weil die Spenderzahlen auf ein historisches Tief gesunken sind – zuletzt auf 9,3 Spender pro Million Einwohner. (red, 14.2.2018)