Tarek Leitner am Samstag bei der Anmoderation des Beitrags zum Antirauchvolksbegehren.

Foto: ORF TVthek Screenshot

Wien – FPÖ-Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein kündigt eine neue Beschwerde der FPÖ über die ORF-Information bei der Medienbehörde an. Der Anlass: In der "Zeit im Bild" am Samstag kamen Ex-Politiker wie Erwin Pröll und Reinhold Mitterlehner zum Antirauchvolksbegehren zu Wort. Nach Ansicht der FPÖ verletzt das das ORF-Gesetz.

Jenewein beruft sich in seiner Aussendung auf Paragraf 4 des ORF-Gesetzes, konkret nennt er Absatz 5 Ziffer 2. Der ORF muss demnach sorgen für "die Wiedergabe und Vermittlung von für die Allgemeinheit wesentlichen Kommentaren, Standpunkten und kritischen Stellungnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen".

"Privatmeinungen"

Jenewein sieht die Aussagen des früheren Landeshauptmanns von Niederösterreich und des ehemaligen Vizekanzlers und ÖVP-Chefs als "Privatmeinungen bereits aus dem Entscheidungsprozess ausgeschiedener Politiker zum Don't-smoke-Volksbegehren". Er bezweifelt in der Aussendung, dass sie "als eine der Hauptmeldungen in der reichweitenstärksten Informationssendung des ORF singulär berichtenswert" sind und will diese Frage nun "rechtlich prüfen lassen".

Jenewein argumentiert, wenn schon Pröll und Mitterlehner, dann hätten zur angemessenen Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen "auch etwa die Stellungnahme der ehemaligen Bundeskanzler Schüssel und Vranitzky, der möglicherweise ebenfalls als 'Polit-Promis' geltenden Herrschaften Glawischnig, Gorbach und Riess eingeholt werden müssen". Der FPÖ-Mediensprecher sieht in der Meldung einen "meinungsmanipulativen Gag, um gegen die geplanten gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung Stimmung zu machen".

Der Beitrag (der vierte in der "ZiB" am Samstag) stellte auch die Positionen der aktiven ÖVP-Landeshauptleute, von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) dar.

Rechtsprechung

Die Medienbehörde und Instanzen bis hinauf zu den Höchstgerichten haben in einer Reihe von Beschwerden und Verfahren über den ORF in langjähriger Judikatur einen weiten Spielraum für journalistische Auswahl und Gewichtung definiert. (fid, 25.2.2018)