In Europa hat Google seit Mai 2014 über 902.000 Links aus den Suchergebnissen entfernt.

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Vor vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass man unter bestimmten Gründen die Entfernung von Webseiten aus dem Suchindex von Google und anderen Suchmaschinen erwirken kann, wenn diese einen persönlich betreffen. Voraussetzung ist, dass die Inhalte "unangmessen, irrelevant, nicht mehr relevant oder übertrieben" sind.

Das sogenannte "Recht auf Vergessen" hat hohe Wellen geschlagen. Befürworter sehen eine Stärkung des Datenschutzes. Gegner befürchten, dass auf diese Weise eine stille Umschreibung von Geschichte stattfinden könne.

902.000 URLs in Europa aus dem Index gelöscht

Google, der mit Abstand beliebteste Suchanbieter Europas, dokumentiert in seinem Transparenzbericht Zahlen zu den Anträgen. Daraus geht hervor, dass seit Mai 2014 insgesamt 655.000 Löschanfragen übermittelt wurden. In diesen enthalten sind 2,4 Millionen Links zu einzelnen Seiten.

Allerdings kam Google den Entfernungsbegehren nur in weniger als der Hälfte aller Fälle nach. Die Löschquote liegt derzeit bei 43,3 Prozent. Rund 902.000 URLs wurden also tatsächlich aus dem Suchindex genommen (in der Berechnung sind nur Adressen enthalten, für welche der Prüfprozess bereits vollständig abgeschlossen ist).

Österreich: Über 16.000 Löschungen

Aus Österreich wurden in knapp vier Jahren gut 11.200 Löschanfragen zu 44.000 Adressen übermittelt. Die Löschquote liegt hierzulande mit 45,8 Prozent etwas höher, als der europäische Schnitt. 16.754 URLs scheinen mittlerweile nicht mehr im Suchindex auf.

In 42 Fällen ist dabei auch Berichterstattung des STANDARD betroffen, wie eine Auswertung der vom Suchanbieter versandten Benachrichtigungsmails ergab. Seit der letzten Durchsicht im November 2016 sind damit neun Artikel hinzugekommen. Die Löschungen sind eine Folge von insgesamt 139 Anfragen laut Transparenzbericht.

Diese weisen eine große Bandbreite auf. Der älteste Artikel stammt aus dem Jahr 2001, es handelte sich um eine Zusammenfassung von Konkursmeldungen zu verschiedenen Personen aus Musik und Kultur. Der neueste Text datiert mit Juli 2017 und behandelt eine Kooperation in der Medienbranche. Dazwischen finden sich Beiträge zu Unternehmen, Sportlern, Politikern sowie dem Streit zwischen einer Airline und einem ehemaligen Mitarbeiter.

Einzelfall-Lösungen

Bei Löschanträgen trifft Google stets Einzelfallentscheidungen. Und nicht immer werden alle angeforderten Links gelöscht oder im Index belassen. In einem Fall aus Deutschland wurde etwa die Entfernung eines Artikels beantragt, der sich mit Mordanschuldigungen an eine Privatperson befasste. Da der Name im Artikel allerdings bereits anonymisiert worden ist, hat Google die URL nur für Suchanfragen entfernt, die den Namen der Person enthalten.

Wichtig zu wissen ist: Entfernte Adressen verschwinden nur für Nutzer in Ländern unter Jurisdiktion des EuGH aus den Suchergebnissen. Wer Google an einem anderen Standort nutzt, bekommt sie angezeigt.

Häufig für URL-Entfernungen sorgen vor allem soziale Netzwerke – allen voran Facebook, Instagram, Twitter und Google+. Spitzenreiter – mit über 7.700 entfernten Adressen – ist kurioserweise aber das französische "Gelbe Seiten"-Portal 118712.fr. In Österreich liegen Facebook, Youtube und Google+ (ex aequo mit Twitter) vorne. (gpi, 2.03.2018)