Wien – Die türkis-blaue Bundesregierung hat bei ihrem Vorhaben, das Rauchverbot in der Gastronomie zu kippen, bekräftigt, dass für den Jugendschutz die Bundesländer zuständig seien. So findet sich im Initiativantrag auch nicht die versprochene Bestimmung, dass unter 18-Jährige keine Raucherlokale mehr betreten dürfen.
Die Länder setzt das aber vor gehörige Probleme. Denn eigentlich hatten sich die Jugendlandesräte im März 2017 darauf geeinigt, ein einheitliches Rauchverbot für unter 18-Jährige in den Landtagen bis Mitte 2018 zu beschließen. Damals ist man freilich noch vom von SPÖ und ÖVP beschlossenen Rauchverbot in der Gastronomie ausgegangen, das im Mai 2018 in Kraft treten sollte. Unter 18-Jährigen den Zugang zu Raucherlokalen zu verbieten, war demnach kein Thema.
Gesetzwerdungsprozesse teilweise gestartet
Einige Bundesländer haben seither längst die Gesetzwerdungsprozesse gestartet, um ein Rauchverbot bis 18 rechtzeitig beschließen zu können. Diese müssen alle wieder adaptiert und angepasst werden.
Wien und das Burgenland beklagten, dass mit dem Rauchverbots-Gesetz einhergehende vereinbarte Präventionsmaßnahmen nicht erarbeitet wurden. Dass sich das Rauchverbot bis 18 wegen der Verzögerungen rechtzeitig bis Mitte 2018 beschließen lasse, bezweifelte etwa Wiens Landesjugendreferent Karl Ceplak stark.
Wien: Rauchverbot bis 18 noch vor Sommer
Am Freitag lenkte Wien ein: Man hoffe auf einen gemeinsamen Beschluss zu Präventionsmaßnahmen bei der Tagung der Landesjugendreferenten im April in Tirol. Sollte "nichts weiter gehen", werde Wien dennoch "vor dem Sommer" ein Rauchverbot für unter 18-Jährige beschließen, sagte eine Sprecherin von Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) dem STANDARD. Es gebe eine akkordierte Vorgangsweise von Wien, Burgenland und Niederösterreich.
Jugendschutzgesetze harmonisieren
Neben dem Rauchverbot bis 18 einigten sich die Länder im Vorjahr auch darauf, weitere Harmonisierungen der Jugendschutzgesetze zu erarbeiten. Das hält Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) weiter für möglich. Der Westen müsse sich bei den Ausgehzeiten bewegen, der Osten beim Ausschank von harten alkoholischen Getränken. Soll heißen: Der Westen könnte die Ausgehzeiten für 14- bis 16-Jährige auf ein Uhr (wie im Osten) ausweiten. Umgekehrt sollen im Osten künftig strengere Regeln für 16- bis 18-Jährige bei starken Alkoholika gelten.
Klage vor Verfassungsgerichtshof möglich
Das Kippen des Rauchverbots in der Gastronomie durch ÖVP und FPÖ könnte auch noch einer Prüfung des Verfassungsgerichtshofs unterzogen werden. Die SPÖ und auch das Land Wien prüfen, wie berichtet, das Einleiten rechtlicher Schritte. Für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk gibt es – im Bereich der fehlenden Wahlfreiheit für Gastropersonal und auch Kinder – "gravierende verfassungsrechtliche Bedenken, denen man nachgehen soll". (David Krutzler, 2.3.2018)