Während Raucher in Restaurants und Bars wohl weiterqualmen dürfen, wird der Zigarettengenuss für Mitarbeiter in öffentlichen Betrieben zunehmend eingeschränkt. Mitte der Woche gab der Geschäftsführer der Salzburger Landeskliniken bekannt, dass Mitarbeiter während Rauchpausen künftig ausstempeln müssen. Noch steht die notwendige Zustimmung des Betriebsrates jedoch aus.

Nun zieht auch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) nach: In einer Betriebsvereinbarung wurde beschlossen, dass Rauchpausen während der Gleitzeit einzuarbeiten sind. Während der Kernarbeitszeit dürfen Mitarbeiter demnach das Betriebsgelände ohne wesentlichen Grund nicht verlassen – dazu zählen auch Rauchpausen. In dieser Zeit dürfen sie demnach nicht rauchen.

Keine klare Regelung

Bisher gibt es in Österreich keine klare Regelung für Rauchpausen. "Im Arbeitszeitgesetz ist nur die Pausenfrage geregelt", sagt Rechtsexperte Elias Felten von der Universität Salzburg. Demnach haben Angestellte nach sechs Arbeitsstunden den Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Ob diese Pause früher oder aufgeteilt in mehreren kleinen Pausen konsumiert wird, kann betriebsintern geregelt werden. Aber: "Pause heißt eigentlich unbezahlt."

Laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) gibt es in Österreich bisher nur einen Fall aus dem Jahr 2008, in dem die Raucherfrage vor einer Schlichtungsstelle landete. Damals wollte ein Betrieb mit 400 Mitarbeitern, darunter 80 Raucher, ein generelles Rauchverbot durchsetzen. Die rauchenden Mitarbeiter erkämpften sich jedoch das Recht auf mehrere Raucherräume.

Zugedrücktes Auge

Wie eine Sprecherin dem STANDARD bestätigte, plant die NÖGKK mit 31. Mai, dem Weltnichtrauchertag, rauchfrei zu werden. Laut dem Betriebsratsvorsitzenden Michael Fiala dürfte es bis Jahresende weiter ein zugedrücktes Auge geben: Bis 31. Dezember soll es einen Raucherraum innerhalb des Betriebsgeländes geben, "damit sie nicht auf die Straße müssen". Für eine komplette Entwöhnung sei die Frist bis Ende Mai einfach zu kurz.

Langfristig will die NÖGKK laut Fiala jedoch "alles ausschöpfen", um Mitarbeitern die Entwöhnung zu erleichtern, dazu zählen Therapieprogrammen wie auch Hypnose. Bei Nichteinhaltung des Verbots müssen Mitarbeiter wahrscheinlich mit Konsequenzen rechnen, einen Kündigungsgrund sieht Fiala, der auch Vizepräsident der Arbeiterkammer Niederösterreich ist, darin jedoch nicht.

In Kärnten bereits Usus

Während die Raucherregelung in Niederösterreich noch durch den Vorstand genehmigt werden muss, ist sie in anderen Gebietskrankenkassen bereit Usus: In Kärnten etwa gibt es seit mehr als einem Jahr ein komplettes Rauchverbot im Gebäude der GKK. Wollen Mitarbeiter eine Zigarette genießen, so müssen sie ausstempeln und das Gebäude verlassen. Das gilt aber – wie auch in Niederösterreich geplant – nicht innerhalb der Kernzeiten, zu diesen sind keine Rauchpausen genehmigt.

Laut dem stellvertretenden Direktor Maximilian Miggitsch wurde das Verbot nicht von allen Mitarbeitern positiv aufgenommen, mittlerweile hätte sich die Belegschaft jedoch darauf eingestellt. Einige Angestellte hätten dadurch mit dem Rauchen aufgehört. "Ich halte es für eine sinnvolle Maßnahme", sagt Miggitsch – nicht zuletzt wegen der Vorbildwirkung.

Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland

Anders sieht es in der Salzburger Gebietskrankenkasse aus: "Grundsätzlich sind wir ein Nichtraucherhaus", teilte eine Sprecherin dem STANDARD mit. Raucherräume gibt es demnach keine mehr. Jede Abteilung entscheidet selbst, wann und wie oft Rauchpausen eingelegt werden dürfen – ausgestempelt wird dabei jedoch nicht.

Auch andere Kassen teilten auf Anfrage mit, dass eine Regelung wie in Kärnten und Niederösterreich derzeit nicht vorgesehen ist. Man sei sich der Vorbildwirkung bewusst, setze mehr auf Prävention statt auf Verbote. In Vorarlberg etwa dürfen Mitarbeiter der GKK während der Kernarbeitszeit Rauchpausen einlegen, diese gelten jedoch nicht als Dienstzeit. Auch in Wien und Tirol wird das Qualmen nicht verboten, den Mitarbeitern stehen nach wie vor Raucherräume im Gebäude zur Verfügung. (Nora Laufer, 8.3.2018)