Warschau/Brüssel – Das polnische Parlament hat Änderungen an der von der EU kritisierten Justizreform vorgenommen. Die von der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominierte Volksvertretung stimmte am Donnerstag in Warschau für die veränderten Regelungen für den Nationalen Justizrat (KRS), der die Unabhängigkeit der polnischen Justiz sicherstellen soll.

Die EU-Kommission hatte im Dezember wegen der Justizreformen die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Polen beantragt. Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann bis zum Entzug des Stimmrechts führen. Die Kommission wirft Polen unter anderem Verstöße gegen die Unabhängigkeit der Justiz vor.

Die PiS erklärte, die Änderungen an den Bestimmungen für den KRS trügen den Bedenken der EU-Kommission Rechnung. Die Opposition sowie der Oberste Gerichtshof des Landes kritisierten jedoch, die Änderungen seien lediglich kosmetischer Natur. Der Oberste Gerichtshof hatte vor der Parlamentsabstimmung erklärt, dass die Änderungen "nicht dazu dienen, den Konflikt über die Rechtsstaatlichkeit beizulegen, sondern stattdessen das Ziel haben, die Illusion zu schaffen, dass es einen Willen gibt, die Krise zu beenden".

Justizminister neu aufgestellt

Eine der Neuregelungen soll die Macht des Justizministers beschneiden, den Präsidenten oder Vize-Präsidenten eines Gerichts abzusetzen. Dafür soll der Justizminister künftig die Zustimmung der Führung des Gerichts wie auch des KRS benötigen. Die Opposition hebt hervor, dass derzeit alle Mitglieder des KRS dem Justizminister nahe stünden.

Außerdem änderte das Parlament das Pensionsantrittsalter für Richter. Nachdem die Regierungspartei dieses von 70 Jahren auf 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen gesenkt hatte, soll nun für beide Geschlechter ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren gelten. (APA, 13.4.2018)