Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) schickte das geplante Fremdenrechtspaket am Mittwoch in Begutachtung.

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Wien – Das geplante Fremdenrechtspaket, das am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen wurde und das gleichzeitig in Begutachtung ging, beinhaltet auch massive Kosten. Im Punkt "finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt" sind allein für das zusätzliche Personal, das künftig überprüfen soll, ob Asylwerber über Bargeld verfügen, 1.069.386 Euro pro Jahr veranschlagt. Basis für diese Berechnung ist die Überprüfung von 15.000 Asylwerbern pro Jahr.

Wie berichtet, sollen Asylwerber künftig bis zu 840 Euro zur Grundversorgung beisteuern. In den Erläuterungen zu der geplanten Regelung wird festgehalten, dass Betroffenen mindestens 120 Euro (oder Devisen im Wert von 120 Euro) bleiben müssen. Wer nachweislich kein Geld bei sich hat, muss auch nichts bezahlen. Für die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse und das Inkasso sind bis zu 90 Minuten pro Person vorgesehen.

Teure Handyauslesegeräte

Die Kosten für die Adaptierung der entsprechenden Software-Anwendungen werden vom Innenministerium auf 900.000 Euro geschätzt. Für die Übersetzung von Informationsblättern und Anordnungsdokumenten in andere Sprachen werden einmalig 88.000 Euro veranschlagt.

Christoph Pinter, UNHCR-Leiter in Österreich, sieht das Vorhaben der Regierung, von Asylwerber einen monetären Beitrag zu ihrem Verfahren zu verlangen, als Eingriff in die Rechte des Menschen.
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Auch die geplante Auswertung der Geodaten von Handys, die Asylwerber mitgebracht haben, um angegebene Fluchtrouten zu überprüfen, ist nicht gratis. Die Beschaffungskosten für ein Handyauslesegerät werden mit 10.000 bis 12.000 Euro pro Gerät angegeben. Pro Bundesland würden mindestens drei Geräte benötigt, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Summa summarum also 270.000 bis 324.000 Euro.

Schubhaft eingeschränkt

Das Fremdenrechtspaket sieht viele kleine und einige größere Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz, Grundversorgungsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, Universitätsgesetz und im Ausländerbeschäftigungsgesetz vor. Eingeschränkt wird die Möglichkeit zur Schubhaft. Gemäß eines Entscheids des Verwaltungsgerichtshofes muss neben Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit nun auch eine vom Aufenthalt des Fremden ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen, damit überhaupt Schubhaft verhängt werden kann – ausgenommen davon sind die sogenannten Dublin-Fälle, also Causen, in denen laut EU-Abkommen ein anderer Staat zuständig ist.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) präsentierte am Mittwoch im Ministerrat eine Verschärfung des Asylrechts. Unter anderem sollen die Geodaten von Handys ausgelesen werden, um Fluchtrouten nachzuvollziehen.



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Eine ebenfalls bisher noch nicht bekannte Änderung betrifft Strafen, die unter das Jugendstrafrecht fallen. Gesetzlich wird hier klargestellt, dass künftig auch Jugendstraftaten eine Rolle beim Zustandekommen von Aufenthaltsentscheidungen spielen sollen.

Reisen ins Herkunftsland

Vorsichtig sein müssen Asylberechtigte künftig bei Reisen in ihr Herkunftsland. Ihr Status könnte ihnen dann sehr schnell aberkannt werden. Neue Hürden für anerkannte Asylwerber gibt es auch beim Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft. Derzeit kann man diese schon nach sechs Jahren erhalten, künftig erst ab zehn Jahren Aufenthalt.

Umstritten bleibt die geplante Regelung, dass Ärzte und Krankenhäuser, die Asylwerber behandeln, Auskunft über Dauer und Beendigung einer Behandlung geben sollen. Wie berichtet, lehnt die Ärztekammer das ab, weil eine entsprechend Auskunft an Dritte gegen die ärztliche Verschwiegenheitspflicht verstoße.

Kritik am geplanten Fremdenrechtspaket kommt auch von der Opposition. SPÖ und Neos werfen der Regierung vor, keine Maßnahmen vorgelegt zu haben, um Asylverfahren zu verkürzen. Für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International treibt Innenminister Kickl (FPÖ) "die Spaltung der Gesellschaft voran".

Die Zahl der Asylanträge ist heuer stark gesunken. Im ersten Quartal wurden 3.992 Ansuchen gestellt, womit man auf dem niedrigsten Wert seit 2013 ist. (Michael Simoner, 18.4.2018)